Hallo,
das Problem: ein Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig Vollzeit angestellt und hat ein paar Monate des Jahres 2012 als freier Dozent (freier Mitarbeiter) Vorlesungen gehalten. Das Geld dafür hat er am Ende der Vorlesungsreihe jeweils abgerechnet und überwiesen bekommen.
Die Frage bezieht sich nur auf die freie Mitarbeit und nicht der sozialversicherungspflichtigen Arbeit: kann er da etwas absetzen? Die Eheleute erwarten eine hohe Rückzahlung weil die Ehefrau das ganze Jahr Elterngeld erhalten hat und wollen diese so weit wie möglich mindern.
Ich denke da etwa an zusätzliche Fahrtkosten (zu der Zeit der freien Mitarbeit war er noch nicht fest dort angestellt sondern in einem anderen Unternehmen), anteilige Kosten eines Arbeitszimmers (zur Vorbereitung der Vorlesungen da in der Uni kein seperates Arbeitszimmer verfügbar für ihn), Arbeitsmittel?
Danke im voraus.
Grüße
Jessica