Was änder sich...?

Hallo,

ich würde gerne wissen was sich finanziell ändert wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt (Kindergeld, Steuerklasse etc.)
Danke euch im voraus recht herzlich!

Gruß

Tagchen

Also in meine Bekanntenkreis hat sich die Steuerklasse des Vaters nicht geändert. Sie sind nicht verheiratet und das Kind läuft bei Mama, also läuft er weiterhin auf Klasse1 und hat gleiche Geld wie vorher plus ein Gehlat weniger.

Kindergeld ist klar, auch bekommt die Frau Erziehungsgeld, aber das ist glaube abhängig vom Gehalt im Haushalt glaube.

Naja unsere Experten wissen bestimmt die passende Links dazu :wink:

Gruß Wölkchen

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Mahlzeit,

urgs. Tastatur kaputt?

Gruß

Sancho

Mahlzeit,

Moin, sorry, dass kommt ab und zu mal vor. Ich denke manchmal schneller als ich schreibe :smile:

Ich geb mir schon immer Mühe, aber manchmal kommt sowas dabei raus :smile:

Gruß Wölkchen

Hallo

Also in meine Bekanntenkreis hat sich die Steuerklasse des
Vaters nicht geändert. Sie sind nicht verheiratet und das Kind
läuft bei Mama, also läuft er weiterhin auf Klasse1 und hat
gleiche Geld wie vorher plus ein Gehlat weniger.

Wenn die beiden zusammen wohnen und sich gut vertragen, sollte das Kind komplett auf die Steuerkarte des Hauptverdieners eingetragen werden. Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob das irgendwelche Konsequenzen auf das Erziehungsgeld haben koennte, ich glaub aber nicht.

Kindergeld ist klar, auch bekommt die Frau Erziehungsgeld,
aber das ist glaube abhängig vom Gehalt im Haushalt glaube.

Viele Grüße Thea

Ich muss Dir ehrlich sagen, ich weiss auch nicht wieso das bei denen so ist, aber es ist so. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die dadurch ziemliches Minus machen, und es andere Möglichkeiten gibt (die mich persönlich auch interessieren würden)

Gruß Wölkchen

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Hallo,

das Paar (zumeist die Mutter) bekommt Kindergeld. Jeder Elternteil erhält einen halben Kinderfreibetrag. Wohnen sie zusammen, haben beide weiterhin Steuerklasse 1. Wohnt 1 Elternteil mit Kind und ohne eine weiter erwachsene Person im Haushalt, bekommt dieser Elternteil Steuerklasse 2.
Um die Kombination 3/5 wählen zu können, müssten die beiden heiraten (drum heißt das auch Ehegattensplitting, nicht Kindersplitting).
Erziehungsgeld wird unabhängig von Heirat oder nicht entsprechend nach Haushaltseinkommen gezahlt. Es gibt 2 Jahre lang max. 300 € oder 1 Jahr lang 450 € Bundeserziehungsgeld, je nach Bundesland danach Landeserziehungsgeld (z.B. in Sachsen 9 Monate lang 200 €, wenn das Kind in keiner aus Landesmitteln geförderten Einrichtung untergebracht ist, Ausnahmen möglich). Der Erziehungsgeld beziehende Elternteil darf bis zu 30 Std. pro Woche arbeiten. Es kann bis zu 2 x gewechselt werden, wer Erziehungsgeld bekommt, also Elternzeit nimmt.
Das letzte Jahr Elternzeit kann bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (also beispielsweise im 1. Schuljahr) genommen werden.
Waren diese Infos ausreichend? Falls nein, frag bitte gezielt nach.

Viele Grüße, Heike (2 Kinder, unverheiratet in fester Partnerschaft)

… wenn es doch nicht so läuft

ich würde gerne wissen was sich finanziell ändert wenn ein nichtverheiratetes Paar Nachwuchs bekommt (Kindergeld, Steuerklasse etc.)

… wenn es doch nicht so läuft und die Beziehung scheitert.

Dann wäre der Vater des Kindes barunterhaltspflichtig für das Kind bis zum 27. Lebensjahrs oder bis zum Abschluss einer Ausbildung und für die Mutter des Kindes barunterhaltspflichtig nach derzeit gültiger Rechtssprechung bis zum 3. Lebensjahres des Kindes.

Das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ist nur mit Zustimmung der Mutter möglich.

Gruss, Torx

Hallo,

Wohnen sie zusammen, und sind beide erwerbsstätig
haben beide weiterhin Steuerklasse 1. Wohnt 1
Elternteil mit Kind und ohne eine weiter erwerbsstätige

erwachsene Person im

Haushalt, bekommt dieser Elternteil Steuerklasse 2.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

mir ist das so bekannt, dass auch nicht erwerbstätige erwachsene Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, einer Stkl. 2 entgegen stehen. Dies wäre der Fall, wenn ein Kind nach Ende seiner Ausbildung arbeitslos ist (war letztens so ein Fall im Bekanntenkreis).

Viele Grüße, Heike

Hallo Heike,

mir ist das so bekannt, dass auch nicht erwerbstätige
erwachsene Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, einer
Stkl. 2 entgegen stehen. Dies wäre der Fall, wenn ein Kind
nach Ende seiner Ausbildung arbeitslos ist (war letztens so
ein Fall im Bekanntenkreis).

und mich hat der Finanzbeamte ausdrücklich beim Antrag auf Steuerermäßigung 2005 gefragt, ob mein Lebensgefährte erwerbstätig sei. Erst auf mein „ja“ hat er dann gesagt: „Steuerklasse 2 gibts dann aber nicht“. Und dieser Fall liegt vermutlich näher an dem der jungen Familie oben.

Vielleicht gab es ja Arbeitslosengeld (reguläres, nicht das nach Hartz IV) in eurem Fall, das könnte noch wie Einkommen gerechnet werden.

Gruß, Karin

Hi Torx!
Auch ich bin in so einer Lage:

Dann wäre der Vater des Kindes barunterhaltspflichtig für das
Kind bis zum 27. Lebensjahrs

Der Vater ist unterhaltspflichtig bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Oder, wie du richtig sagtest, bis zum Abschluß einer Ausbildung.

und für die Mutter des Kindes
barunterhaltspflichtig nach derzeit gültiger Rechtssprechung
bis zum 3. Lebensjahres des Kindes.

Davon habe ich nichts bemerkt :o(( -Stand 2001 bis 2004-

Das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ist nur mit Zustimmung
der Mutter möglich.

Das ist vollkommen richtig.

Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena