Was ändert sich rein rechtlich durch eine Heirat? Mein Freund hat ein Haus, in dem wir zus. leben. Wie sieht es damit erbrechtl. aus, falls er stirbt. Wir haben keine Kinder, seine Eltern sind tot, aber er hat Geschwister.
Erbe ich etwas - und wieviel prozentual - wenn wir verheiratet sind, oder muss ich aus dem Haus raus?
Was ändert sich sonst im kinderlosen Fall durch eine Heirat?
Danke
Hallo Martina,
wenn das Haus deinem Freund allein gehört, würde es bei seinem Tod an die nächsten Verwandten übergehen (seine Geschwister), es sei denn er setzt dich als Erbe ein. Außerdem gäbe es die Möglichkeit, dir ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.
Durch die Heirat würdest du (falls testamentarisch nicht anders vorgesehen), und solange keine Kinder da sind, 50% erben, den Rest die Geschwister. Durch ein „Berliner Testament“ kannst du zum Alleinerben werden.
Die Ehe hat sonst eine ganze Reihe zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Konsequenzen, die hier nicht im Detail erläutert werden können, das würde den Rahmen sprengen.
Ein interessanter Artikel hierzu:
http://www.welt.de/finanzen/article885452/Die_unroma…
Beste Grüße
Tommy
Hallo,
also grundsätzlich ändert sich erst mal das Name
also zumindest meistens
##Nein, Spaß bei Seite. Meine Rechtskenntnisse sind hier nicht die eines Fachmannes (Rechtsanwalt o.ä.) aber da auch ich im Rahmen meiner beruflichen Ausbildung rechtliche Grundlagen und unter anderem das Erbrecht bis zum Erbrechen studieren durfte kann ich Dir die Frage dennoch beantworten.
Grundsätzlich hat die Heirat den Vorteil, das KLARE Verhältnisse vorliegen. Bei einer Lebensgemeinschaft bin ich nicht firm, aber sobald Du verheitratet bist rutschst Du in die erste Erbreihe.D.h., solange keine Kinder vorhanden sind bist Du „Allein-Erbe“. AlleinErbe des Anteiles welcher deinem Mann gehört. D.h. gehört das Haaus alleine deinem Mann wird es automatisch (mit allen Pflichten!!!) dein Eigentum. Solltest Du bereits Miteigentümerin sein oder werden erhälst Du folglich nur den Anteil.
Interessant wird es, wenn Kinder mit ins Spiel kommen. Sie befinden sich in der gesetzlichen Erbfolge in der gleichen „Erbfolge“. Die Eltern, Geschwister usw. befinden sich in der 2., 3. … Erbfolge und gehen,solange ein Erbe in einer vorhergehenden Erbfolge noch leben „leer aus“. Sollten Kinder existieren wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. D.h. gehört das Haus deinem Mann alleine und er verstirbt, wird dieses auf alle Erben gleichmäßig aufgeteilt. Hast Du zwei Kinder, so bekommen beide Kinder und Du jeweils ein Drittel… (im Rahmen der Vertretung für die Kinder landete es bis zum 18. Geburtstag zwar wieder bei Dir, dennoch sollte man hier vorkehren). Gehört Dir bereits die Hälfte des Hauses und dein Mann verstirbt, so wird die Hälfte des Hauses auf die Anzahl der Erben aufgeteilt, d.h. Du hast deine „reguläre“ Hälfte, plus ein Drittel der Hälfte deines Mannes. Wichtig. Das ist die gesetzliche Erbfolge. Ich würde hier außerdem klären, dass kein Testament vorliegt. Dieses kann rein theoretisch einen Unbekannten Dritten begünstigen. Du hast dann zwar Anrecht auf deinen Pflichtteil, dieser muss aber erst geltend gemacht werden. Das solltet ihr aber relativ schnell geklärt haben, denn ob ein Testament existiert dürfte bekannt sein.
Ansonsten würde ich folgende Punkte klären… wie sieht es aus mit Versicherungen. Als Ehepaar hat man oftmals „gemeinschaftlichen“ Versicherungsschutz, den man zwar auch als "Lebensgemeinschaft hat, aber oftmals nicht überprüft (z.B. Haftpflicht…). Wie sieht es aus mit Todesfallberechtigungen? Sind bei Lebensversicherung evtl. vorherige Lebensgefährten, Geschwister o.ä. eingetragen? Gibt es Vollmachten auf den Konten (sollte dein Mann sterben, die Gelder auf Ihn angelegt sein, welche Du verfügen musst hast aber keine Vollmacht, so schaust Du bis die Erbfolge geklärt ist erst mal dumm aus der Wäsche. Eine Vollmacht über den Tod hinaus hilft hier -> deine Bank sollte Dir hier auch helfen können). Interessant ist evtl. auch eine Patientenverfügung um im „fast“ Todesfall über Leben und Tod im Sinne des Partners entscheiden zu können. Weitere Punkte: Steuerklasse? Wer verdient was, macht eine Änderung der Steuerklasse vielleicht Sinn?
Mehr fällt mir erst einmal nicht ein. Es gibt aber diverse Checklisten, an welche Ämter bei einer Hochzeit gedacht werden muss. Schau dort mal nach, oftmals sieht man hier noch ein paar zu klärende Sachen.
Ich hoffe die Info hilft Dir.
VG
Hi,
habe gerade (leider habe ich die Mail direkt abgeschickt ohne noch einmal drüber zu lesen) schockiert mein Deutsch der Mail zur Kenntnis genommen. Oh Schreck
. Kommt davon wenn man zwischen Tür und Angel schreibt. Bitte stör Dich nicht daran. Sollte etwas unklar sein, melde Dich.
Hallo, Leider kann ich dazu nichts sagen. VG
Hallo Martina,
wenn ich das richtig verstehe, läuft das Haus auf seinen Namen? Ich bin kein Anwalt, aber meiner Meinung nach ist es so, dass bei einer Heirat Du in erster Linie erbberechtigt bist vor den Geschwistern. Um aber ganz sicher zu gehen, solltet Ihr zu einem Notar gehen und das nach der Hochzeit regeln, dass der längstlebende erbberechtigt ist. Das vermeidet Zank und Streit. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland eben immer noch 2 Paar Schuhe. Leider.
Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
LG
Chrissy
Hallo, da kann ich leider nichts zu sagen. VGW