Hallo!
Ich bin arbeitslos und habe gehört, daß sich in diesem Jahr 2012 einiges ändern soll. Toll, daß man als Betroffener nicht übers Amt vernünftig informiert wird. Was ändert sich denn für Arbeitslose im Jahre 2012? Danke für ihre Hilfe.
Hallo,
soweit ich informiert bin, wird sich nichts Weltbewegens ändern, ausser das Überbrückungsgeld fällt weck. Aber das ist glaube ich schon in Kraft.
Grüße
Jobhunter
hallo, das weiß ich leider nicht
Hallo!
Ich bin arbeitslos und habe gehört, daß sich in diesem Jahr
2012 einiges ändern soll. Toll, daß man als Betroffener nicht
übers Amt vernünftig informiert wird. Was ändert sich denn für
Arbeitslose im Jahre 2012? Danke für ihre Hilfe.
Davon habe ich keinerlei Ahnung.
Ist aber schon sehr übel mit dem AA,
nur Gutes kommt davon selten…
Grüße
Claudio
Guten Tag.
Das BMAS hat eine Übersicht der Änderungen erstellt.
Leider habe ich davon nichts gehört und kann leider nicht weiter helfen.Vielleicht gibt es infos im Internet zum Arbeitslosengesetz,Bundesministerium für Arbeit und Soziales?
Hallo,
auf der folgenden Seite findest Du sämtliche Änderungen Hartz IV 2012 betreffend
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
Du befindest Dich dann bei " Hartz IV hilft Hartz IV "
ab dem o1.04.12 sollen die Mietkosten für Whg. angehoben werden um wie viel % es sich da handelt kann ich im Augenblick nicht sagen.
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Hallo!
Ich bin arbeitslos und habe gehört, daß sich in diesem Jahr
2012 einiges ändern soll. Toll, daß man als Betroffener nicht
übers Amt vernünftig informiert wird. Was ändert sich denn für
Arbeitslose im Jahre 2012? Danke für ihre Hilfe.
ach einem Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung werden künftig folgende Einnahmen bei der Berechnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr als Einkommen berücksichtigt:
Die Eigenheimzulage, soweit sie zur Finanzierung des Eigenheimerwerbs dient, wird sie auf das Einkommen des ALG II-Empfängers nicht angerechnet.
Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, sofern das Kind nicht in dieser Bedarfgemeinschaft lebt und das Kindergeld tatsächlich bezieht.
Einnahmen aus Erwerbstätigkeiten von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sofern sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen. Dies betrifft Kinder von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die bereits geringfügig erwerbstätig sind, dass heißt Aushilfs- oder Ferienjobs ausüben.
In der Verordnung wird die Berücksichtigung einmaliger Einnahmen neu geregelt.Künftig werden einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum, also zum Beispiel bei jährlich wiederkehrenden Einnahmen auf zwölf Monate aufgeteilt und innerhalb dieses Zeitraums monatlich angerechnet.
Neu geregelt wird auch die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit. Grundlage der Berechnung der Freibeträge eines Selbständigen ist künftig der von ihm erwirtschaftete Überschuss (Gewinn vor Steuern).
Die Kilometerpauschale wird pauschal auf 20 Cent je Entfernungskilometer festgesetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Hier können Sie den Entwurf zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung downloaden: