angenommen ein paar (unverheiratet) erwartet ein Kind… wohnen in einem haushalt und der vater kennt die vaterschaft des kindes an… was ändert sich hier steuerlich für die beiden…ändert sich überhaupt was?
Der Verdiener kann außergewöhnliche Belastungen absetzen und zwar bis zu 7680 € im Jahr (640 € im Monat). Der Abzugsbetrag mindert sich um eigene Einkünfte und Bezüge, die die Mutter erhält. Die Mutter des Kindes darf auch kein Vermögen von über 15.500 € besitzen.
Erstmal erhalten beide Elternteile jeweils den halben Kinderfreibetrag - so er sich denn auswirkt - i.H.v. 2904 Euro.
Auch wenn er sich bei der Einkommensteuer nicht auswirkt weil das Kindergeld höher ist als die Steuerersparnis, so mindert er zumindest die Bemessungsgrundlage für den SolZ.
Meiner Ansicht nach besteht keine Möglichkeit agB geltend zu machen, da Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht (§33a Absatz 1 Satz 3 EStG).
Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit Kosten für die Betreuung des Kindes abzusetzen (2/3 der Aufwendungen, max. 4000 Euro im Jahr), allerdings nur wenn beide Eltern erwerbstätig sind.
Ist nur einer erwerbstätig kommt noch Sonderausgabenabzug in Betracht, allerdings nut zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr
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Der Verdiener kann außergewöhnliche Belastungen absetzen und
zwar bis zu 7680 € im Jahr (640 € im Monat). Der Abzugsbetrag
Meiner Ansicht nach besteht keine Möglichkeit agB geltend zu
machen, da Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
besteht (§33a Absatz 1 Satz 3 EStG).
Die außergewöhnliche Belastung wird für die Mutter des Kindes anerkannt, nicht für das Kind. Oder möchtest du behaupten, dass es für die Mutter auch Kindergeld gibt
Meine Güte, ich frage mich, warum ich mir hier andauernd die Mühe mache, wenn Ahnungslose meinen, Ihren Senf hier dazugeben zu müssen. Wer meine Beiträge für falsch hält, bitteschön, aber dann bitte auch richtig stellen und in diesem Fall gab und gibt es nichts richtig zu stellen.
Beiträge von Halbwissern sorgen immer wieder für Irritationen bei den Fragenden. Und man merkt nun sogleich, dass hier einer schreibt, der überhaupt keine Ahnung hat, wenn er schon die Ersparnis für den SoliZ als benennenswert sieht und Kinderbetreuung, die hier wohl bei einem Neugeborenen bei weitem noch nicht vorliegt.
Schwachsinnigen Beitrag von User Geier bitte nicht beachten. Ist zwar einiges richtig, aber das wichtigste benennt der User als unrichtig. Dabei ist meine Antwort korrekt.
An Geier sei gesagt: halten Sie sich zurück, wenn Sie keine Ahnung haben.
Vielleicht sollten Sie mal die Anleitungs zur Einkommensteuererklärung lesen, bevor Sie sich hier äußern möchten.
Und ich warne den Admin, wenn mein Beitrag hier gelöscht wird, weil ich so unfreundlich bin, dann sieht man mich hier nicht wieder.
Nur ruhig Blut. Bisher haben wir noch immer in der Gesamtheit der Beiträge eine zutreffende Antwort erreicht. Und die Leser können sich schon selbst ein Bild davon machen, welche Beiträge richtig sind.
Das ganze geht auch mit Beachtung der Nettiqette. Schließlich darf ich hier auch nicht unbedacht posten.