Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, ob ein beurlaubter Beamter einer weiteren Be-schäftigung nachgehen kann?
Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen?
Vielen Dank im voraus
Wende
Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, ob ein beurlaubter Beamter einer weiteren Be-schäftigung nachgehen kann?
Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen?
Vielen Dank im voraus
Wende
Ja, warum denn nicht?? Beurlaubt heißt : Ohne Bezüge!!!
Gruß Max
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Hi!
Danke.
Aber „beurlaubt“ ist nicht gleich „suspendiert“.
Suspendiert heißt: „ohne Bezüge“.
Deshalb stelle ich ja u.a. auch diese Frage.
Nun. Wer weiß MEHR?
Nochmals: vielen Dank im voraus
Wende
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HI,
Beurlaubung gibt es mit oder ohne Bezüge, meines Wissens ist eine Nebentätigkeit unabhängig davon immer unter den gleichen Voraussetzungen erlaubt. Sie muss genehmigt werden, hierzu sind genaue Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit nötig. Dann darf sie zeitlich 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einnehmen und nicht mehr (also bei 38,5 Std. Woche ungefähr 7, irgendwas Std. pro Woche). Die Einnahmen müssen dem Dienstherrn u.U. bekannt gegeben werden.
Gruß
Jeanny