Was an Unterhalt zahlen?

Hallo liebe Experten!
Ich bin seit 3 Jahren verheiratet. Wir sind seit 20 Jahren zusammen…
Mein Mann verdient ca. 6000-7000€/pro Monat ( mit Überstunden) regulär ohne ca. 4.500€.
Ich arbeite halbtags ( 800€ inkl. Kindergeld),
unsere Tochter ist 17 Jahre.
Vor 6 Jahren haben wir ein Haus gekauft. Beide sind eingetragen und haben eine Belastung von ca. 1000€.
Was würde mir im Falle einer Scheidung zustehen? Ich kann leider keinen Anwalt fragen, da mein Mann dies heraus bekommen würde. Danke für ihren Rat.

Hallo JensiPensi,
sofern es sich bei Ihrer Ehe um eine Gütergemeinschaft handelt, steht Ihnen die Hälfte des gemeinsamen Hauses zu, da Sie beide als Eigentümer eingetragen sind.
Ihre Tochter hat Anspruch auf Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle und zwar solange sie selbst kein eigenes Einkommen hat, danach ist der Kindesunterhalt anhand ihres Einkommens und ihrer monatlichen Sonderausgaben neu zu berechnen. Ihnen steht ein Trennungsunterhalt bis max. 2 Jahre nach dem Trennungstag zu, was auch einkommensabhängig ist.
Die monatliche Belastung, die auf dem Haus liegt, wird auch zur Hälfte geteilt. Hier kommt es darauf an, ob das Haus verkauft wird und die Schulden damit getilgt werden. Ansonsten kann derjenige, der das Haus behält dem anderen Ehegatten seine Hälfte ab, dabei werden die Schulden ebenfalls jeweils zu 50 % den Ehegattten angerechnet.
Bitte denken Sie daran, dass alle Versicherungen und Vermögenswerte ebenfalls aufgeteilt werden müssen.
PS: Sie können bei Pro Familie eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt einholen, so erfährt auch Ihr Mann nichts davon. Die Wartefristen sind allerdings bis zu 2 Monate. Bitte machen Sie sich schon vorab eine Aufstellung über die gesamten Vermögenswerte, so kann sich der / die Anwältin schon einen kleinen Überblick verschaffen.Bitte vergessen Sie nicht den Altersversorgungsausgleich. Ihr Mann hat in den vergangenen Jahren wesentlich mehr in die Rentenversicherung einbezahlt als Sie. Sie haben daher einen Anspruch auf Altersversorgungsausgleich. Grob gerechnet erhält jeder der Ehegatten die Hälfte des Rentenanspruchs des anderen Ehepartners bei einer Scheidung. Stichtag für die Berechnung ist der Tag der Zustellung der Scheidungsklage. Alles Gute!

Hallo, nach dem neuen Gesetz müssen geschiedene Mütter wieder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, wenn das Kind 3 Jahre alt ist. In Ihrem Fall wäre das ja so. Für das Kind muss Ihr Mann Unterhalt bezahlen, siehe Düsseldorfer Tabelle. Das Haus fällt ins Vermögen. Wahrscheinlich sind Sie im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Das muss aber schon alles mit einem Anwalt geregelt werden. Am besten, Sie nehmen sich einen Anwalt zusammen; spart immense Kosten, gerade wenn Vermögen vorhanden ist. Alles Gute!

Bleib auf jeden Fall im Haus (auch Bedarf wegen Tochter) Den Rest läßt du dir durch Rechtsbeistand sagen, notfalls aus einer benachberten Gemeinde. weil du gering Verdiener bist, kannst du beim Landratsamt einen Gerichtskostenbeihilfe Schein erwirken.

Hab weniger Angst und mehr MUT

LG Andi

Hallo,

Ihre Tochter ist fast 18. Sie wären verpflichtet, eine Vollzeittätigkeit anzunehmen, so dass Sie Ihren Unterhalt selbst erbringen können. Ihre Tochter hat Anspruch auf Unterhalt, so lange sie noch kein eigenes Einkommen hat oder sich in der Erstausbildung mit geringfügigen Einkünften befindet. Der Unterhalt bemisst sich nach den bereinigten Einkommen. Vom Nettoeinkommen sind 5 % pauschal an arbeitsbedingten Werbungskosten abzuziehen. Vorsorge zur Rentensicherung kann ebenfalls abgezogen werden. Darüberhinaus gemeinsame Kredite, die das Familienleben prägten.
Bei einer Beispielrechnung, dass man so auf ein Einkommen (beide Einkünfte zusammen gerechnet) von 5.000 € käme, wer ein Unterhalt gem. Düsseldorfertabelle 3. Stufe (da nur ein Unterhaltsberechtigter - wenn keine weiteren Geschwister da sind) 597 €/monatlich (wobei ich hier in der Tabelle ab 18 jährig nachgesehen habe; das Kindergeld wird komplett in Abzug gebracht!). Diese 597 teilen sich jetzt dem Einkommensverhältnis entsprechend auf. Dies jetzt durchzurechnen wäre müßig, da ihr Einkommen bei einer Vollzeittätigkeit ja nicht bekannt ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind Sie nicht bar-unterhaltspflichtig (bis zum 18. Geburtstag). Der Bar-Unterhalt Ihres Mannes würde für die 17-jährige Tochter ca. 550 € betragen.

MfG

Hallo JensiPensi,

ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es.

  1. Es gilt die sog. Düsseldorfer Tabelle
  2. Aufgrund des hohen Einkommens sind durch den Richter
    getroffene Sonderregelungen zu erwarte.
  3. Aufgrund der Länge des Zusammenlebens ist mit langen
    ggf. mit Unterhaltszahlungen durch den Ehemann zu
    rechnen, zumindest über Teilbeträge, da Du auch
    halbtags arbeitest, auch wenn die Ehe nur 3 Jahre
    Bestand hatte (da würde ich eine Anwältin nehmen).
    Da die Tochter in die Schule geht, könnte hier der
    Richter verlangen, dass Du mehr arbeitest oder auf
    Unterhalt verzichtest (eher schwache Option).
  4. Unterhalt für das Kind bis zum Ende der Ausbildung.
  5. Ich gehe von einer Zugewinngemeinschaft aus.
    => Zugewinn aus dem Haus und aus Rentenansprüchen
    teilen, Rentenkonten werden geteilt.
    => Ggf. Haus verkaufen (würde ich empfehlen)

Ich hoffe, es hilft.

ThommyTLM

Nach der Scheidung ist es generell so geregelt, dass die Ex-Partner für sich selbst verantwortlich sind. Unterhalt muss nur dann gezahlt werden, wenn der eine Partner bedürftig, und der andere leistungsfähig ist. Damit Du Unterhalt von Deinem Ex-Ehemann bekommst, muss der sogenannte Unterhaltstatbestand erfüllt sein. Bei folgenden Zuständen trifft das zu:

Du betreust ein gemeinsames Kind ((siehe unten den Punkt Betreuungsunterhalt)
Du bist arbeitslos
Du machst zum Zeitpunkt der Trennung eine Ausbildung (Ausbildungsunterhalt)
Du bist krank und kannst deshalb nicht arbeiten (Krankheitsunterhalt)
Du bist zu alt zum Arbeiten (Altersunterhalt)
Du gehst arbeiten, aber kannst mit Deinem Einkommen nicht den Lebensstandard erreichen, den Du in der Ehe hattest (Aufstockungsunterhalt)
Trifft eine dieser Zustände zum Zeitpunkt der Scheidung zu, steht Dir der entsprechende Unterhalt zu. Ob Du wirklich in eine dieser Kategorien fällst, solltest Du allerdings von einem Experten prüfen lassen. Wenn einer der Zustände erst nach der Scheidung eintritt, kannst Du keine Ansprüche erheben. Solltest Du zum Beispiel ein halbes Jahr nach der Scheidung so stark erkranken, dass Du nicht mehr arbeiten kannst, muss Dein Ex-Ehemann nicht für Dich aufkommen, weil dieser Zustand erst nach der Scheidung eingetreten ist.

Was aber möglich ist, ist eine sogenannte Unterhaltskette. Das bedeutet, dass Du von einem Unterhaltstatbestand in einen anderen wechseln kannst. Wenn Du zum Beispiel zum Zeitpunkt der Scheidung Dein Kind betreust, und deshalb Unterhalt von Deinem Exmann erhältst, und dieses mit dem dritten Lebensjahr Deines Kindes endet, kannst Du im Anschluss zum Beispiel weiter Geld bekommen, wenn Du zu krank bist zum arbeiten und deshalb auf Unterhalt angewiesen bleibst. Solange keine Unterbrechung der Unterhaltszahlungen vorliegt, weil sich die Zustände nahtlos aneinander reihen, hast Du dauerhaft Anspruch auf Unterhalt.

Allerdings gilt seit dem 1. Januar 2008 das verschärfte Unterhaltsrecht. Dieses regelt, dass Du Dir nachdem Du Betreuungsunterhalt bekommen hast, ab dem dritten Lebensjahr Deines Kindes wieder eine Arbeit suchen musst. Außerdem können alle anderen Unterhaltstatbestände eingeschränkt werden, wenn es für den Unterhaltberechtigten zum Beispiel ohne die Unterhaltszahlungen keine Nachteile im Vergleich zum ehelichen Leben mehr gibt. Auch ein Verlust des Anspruches kann entstehen, wenn Du zum Beispiel über eine längere Zeit eine stabile Beziehung zu einem neuen Partner hast.

Lasse Dich in jedem Fall von Experten beraten. Ein Anwalt kann Dir dann errechnen wie viel Dir zusteht und welche Schritte Du befolgen musst, damit Du den Unterhalt auch bekommst.
du must ein Termin beim Rechtsanwalt machen ein Beratungstermin kostet weniger wie 100 Euro dein Ehemann bekommt nichts raus beim Rechtsanwalt besteht Schweigepflicht ,nicht zu einem gehen der dein Mann auch kennt lg viel glück

Hallo JensiPensi,
das Unterhaltsgesetz ist leider sehr komplex und hängt von sehr vielen Faktoren ab, leider nicht nur wieviel Dein Mann verdient, bzw. zählt nur das was auf der Lohnabrechnung netto steht, Dir und Deiner Tochter stehen auf jedem Fall etwas zu! Es gibt dazu die Düsseldorfer Tabelle in der man sich darüber informieren kann! Ich kann Dir leider dazu gar nicht wirklich weiter helfen, tut mir leid…Ausser vielleicht noch das man auch im Internet Anwälte kostenfrei befragen kann…aber das weisst Du sicher schon…Ich wünsche Dir und Deiner Tochter aber das allerbeste für die Zukunft! LG Lucy

Hallo,

Ich bin seit 3 Jahren verheiratet. Wir sind seit 20 Jahren
zusammen…

Es zählen nur die Ehejahre, was vorher war ist rechtlich nicht relevant.

Mein Mann verdient ca. 6000-7000€/pro Monat ( mit Überstunden)
regulär ohne ca. 4.500€.
Ich arbeite halbtags ( 800€ inkl. Kindergeld),
unsere Tochter ist 17 Jahre.

Nach drei Ehejahren hat der Mann das Recht, dass er nach dem Trennungsjahr darauf pocht, dass die Frau Vollzeit arbeitet.

Drei Jahre Ehe ohne Kleinkind können unter Umständen als kurze Ehe gerechnet werden.
Da kein Kleinkind mehr betreut werden muss, muss man sowieso nach dem Trennungsjahr arbeiten. Möglicherweise entfällt danach sogar der Aufstockungsunterhalt.

Heutzutage sehen das die Gerichte sogar noch enger als im Urteil http://www.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitfra…

Vor 6 Jahren haben wir ein Haus gekauft. Beide sind
eingetragen und haben eine Belastung von ca. 1000€.
Was würde mir im Falle einer Scheidung zustehen?

Eine ganz grobe Faustregel: Beide Einkommen addieren, abzüglich Belastung und dann bekommt er vom Rest 4/7 und Du 3/7. Vermutlich aber nur für ein Jahr. Danach ist Eigenverantwortung beider Ehepartner angesagt.

Gruß

Hallo, das ist ja schwierig, wenn ihr vor der Ehe keinen Ehevertrag hattet. Ihr haftet gemeinsam für eure Schulden, wenn dein Mann nicht mehr bezahlt, kann die Bank sich allein an dich wenden, von daher ist Vorsicht geboten bei einer Trennung ohne Einigung mit deinem Mann. Ob er überhaupt Unterhalt zahlen muss ist fraglich, da eure Tochter einen Anspruch an euch beide hat - ob du Unterhalt bekommen würdest, wenn du ebenfalls arbeiten könntest ist fraglich. Ich würde eine Eheberatung nach 20 Jahren Beziehung vorschlagen.
Liebe Grüße
Anke Löffelhardt

Was Ihnen bei einer Scheidung zustehen würde hängt nicht nur vom Einkommen ab. Es zählen im Fall einer Scheidung auch die Werte die mit in die Ehe gebracht wurden.Da Sie das Haus vor 6 Jahren gekauft haben, gehe ich davon aus,dass Ihr Mann aufgrund seines verdienstes ein gewisses Kapital mit in die Ehe gebracht hat.Alles was ihr Mann mit in die Ehe gebracht hat,wird ihm im Fall einer Scheidung natürlich zustehen.Zur Berechnung müssen alle Fakten zusammen gefügt werden.Ohne Anwalt wird das nicht möglich sein.

Hallo JensiPensi
Ich kann Dir nicht sagen was dir bei einer Trennung zu stehen würde oder nicht zustehen würde.
Weil viele Sachen eine Rolle spielen.
In Deinem Fall währe es gut, das Du Dir sicher bist ob Du Dir Scheiden lassen willst,den Dir kann nur ein Anwalt helfen und wenn Du Dir sicher bist ist es doch auch egal ob Dein Mann das heraus bekommt, das Du beim Anwalt warst oder nicht.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
Gruß Seppel42

Hallo JensiPensi,

hägt noch von mehreren Faktoren ab, nicht zuletzt von der Laune der Richter. Es kann Dir z.B. nahegelegt werden, dass Du ganztags arbeiten könntest, das ist mit einem fast erwachsenen Kind drin.
Ich denke Du könntest aber noch so 300 - 400,-€ bekommen

Alles Gute

hallo,
würde mal googeln…Unterhalt…mehr kann ich nicht sagen

lisa

Die Frau kann Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, der Mann ist für den Kindesunterhalt zuständig (Düsseldorfer Tabelle)

Bleibt noch der Zugewinn zu bestimmen (Eigentum zur Eheschließung wird dem heutigen Eigentum abgezogen, Ergebnis durch zwei.

Gruß
EJWW