Was antwortet Ihr zu der Polizei?

okay, also hat man heut zu tage wenn man ein smartwatch oder handy, oder navy oder gps oder sowie Kassenbon hat als beleg das alles beweist aber es bewiest nicht dass ICH dort war richtig??? xD
lg. micha

Dann hat das GerĂ€t den Puls von „irgend jemand“ aufgezeichnet, der sich an den ggf. zugeordneten GPS-Koordinaten befand. Eine konkrete Zuordnung zum EigentĂŒmer des Trackers ist damit aber nicht verbunden.

WÀre ja ein zu schönes Szenario: Ich kaufe mir so ein Ding, lege es meinem Sohn an, der brav in seinem Bett schlÀft, und verlasse dann das Haus um einen Mord zu begehen. Hinterher lege ich dann den Tracker vor, der zur Tatzeit laut GPS-Daten bei mir zuhause war, und einen ruhigen Pulsverlauf eines SchlÀfers aufgezeichnet hat.

Bin ich jetzt also als TatverdÀchtiger raus? Nein, die Trackerdaten sind ein Indiz, mehr aber auch nicht.

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Ich sage entweder:" nein, ich war allein" oder „ja, mein Partner lag neben mir“.
Und dann ist es Sache der Polizei, das Gegenteil zu belegen.

Ist eine dĂ€mliche Frage. NatĂŒrlich kann kein Mensch, der allein zu Hause war, beweisen, im Bett gelegen und geschlafen zu haben. Außerdem muss ein Zeuge nur wahrheitsgemĂ€ĂŸ aussagen, aber nichts beweisen. Die Polizei kann dem Zeugen glauben oder sie lĂ€sst es bleiben. Die BeweiswĂŒrdigung ist spĂ€ter Aufgabe eines Gerichts.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

eine mögliche Antowrt wÀre:

„Auf Grund der Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie micht nicht als Zeugen, sondern als Beschuldigten befragen. Ich bitte daher um VerstĂ€ndnis, dass ich bis auf Weiteres die Aussage verweigern werde. Sollten Sie hingegen seitens der Staatsanwaltschaft mit meiner Befragung als Zeuge beauftragt worden sein, so kĂ€me ich natĂŒrlich einer entsprechenden Ladung zur Vernehmung nach.“

Hallo K.,

wenn diese Frage so gestellt wird, obwohl der vernehmende Beamte weiß, dass im Zweifelsfall niemand beweisen kann, dass er zu Hause war und geschlafen hat, dient sie nur dazu, den Befragten zu verunsichern. Das kann auch bei der Aussage eines Zeugen interessant sein, nĂ€mlich wenn irgendeine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Aussage des Zeugen in irgendeiner Weise vom TĂ€ter beeinflusst worden ist oder wird. Ein gekaufter oder unter Druck gesetzter Zeuge wird, wenn er solche Situationen nicht gewohnt ist, unter UmstĂ€nden (muss nicht) auf diese Frage hin ins Schleudern kommen.

Und zu Deiner konkreten Frage: Ich mĂŒsste wohl einen Moment nachdenken, bis ich draufkomme, dass das niemand beweisen kann, und dann sowas sagen wie „Nein, natĂŒrlich nicht!“

Schöne GrĂŒĂŸe

MM

Hallo,

Die Frage geht in die Richtung „waren Sie beim Schlafen allein?“. Wenn man alleine schlĂ€ft, mĂŒsste man wohl zugeben, dass man keine Zeugen fĂŒr den eigenen Schlaf hat.

Ja klar, und der Kleine macht dann Party, weil ja sturmfrei ist, dann erst
 :wink:

Die Frage des Pólizeibeamten ist aber auch selten dÀmlich, denn hÀtte ich einen Zeugen, wie zB meine Frau, wÀre die als nÀchster Angehöriger nicht zeugnispflichtig.
Da mĂŒsste man schjon jemand anderen zuhause haben.

es sei denn, man schlief im Krankenhaus oder einer GefÀngniszelle :wink: DANN hÀtte man Zeugen - selbst dann wenn man allein Bett war :slight_smile:

Jetzt muss ich mir schon Elektronik anschaffen, um nachzuweisen, dass ich geschlafen habe?
Geht’s noch?

Wenn die Polizei die Angabe nicht glauben sollte - soll sie das Gegenteil beweisen.

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Vollkommen richtig @Kuenzelbeard

Wie, heutzutage??? Konnte man das denn frĂŒher besser beweisen?

Entweder du kannst es beweisen, oder du kannst es nicht.

Entweder es war jemand bei dir, oder nicht.