okay, also hat man heut zu tage wenn man ein smartwatch oder handy, oder navy oder gps oder sowie Kassenbon hat als beleg das alles beweist aber es bewiest nicht dass ICH dort war richtig??? xD
lg. micha
Dann hat das Gerät den Puls von „irgend jemand“ aufgezeichnet, der sich an den ggf. zugeordneten GPS-Koordinaten befand. Eine konkrete Zuordnung zum Eigentümer des Trackers ist damit aber nicht verbunden.
Wäre ja ein zu schönes Szenario: Ich kaufe mir so ein Ding, lege es meinem Sohn an, der brav in seinem Bett schläft, und verlasse dann das Haus um einen Mord zu begehen. Hinterher lege ich dann den Tracker vor, der zur Tatzeit laut GPS-Daten bei mir zuhause war, und einen ruhigen Pulsverlauf eines Schläfers aufgezeichnet hat.
Bin ich jetzt also als Tatverdächtiger raus? Nein, die Trackerdaten sind ein Indiz, mehr aber auch nicht.
Ich sage entweder:" nein, ich war allein" oder „ja, mein Partner lag neben mir“.
Und dann ist es Sache der Polizei, das Gegenteil zu belegen.
Ist eine dämliche Frage. Natürlich kann kein Mensch, der allein zu Hause war, beweisen, im Bett gelegen und geschlafen zu haben. Außerdem muss ein Zeuge nur wahrheitsgemäß aussagen, aber nichts beweisen. Die Polizei kann dem Zeugen glauben oder sie lässt es bleiben. Die Beweiswürdigung ist später Aufgabe eines Gerichts.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
eine mögliche Antowrt wäre:
„Auf Grund der Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie micht nicht als Zeugen, sondern als Beschuldigten befragen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich bis auf Weiteres die Aussage verweigern werde. Sollten Sie hingegen seitens der Staatsanwaltschaft mit meiner Befragung als Zeuge beauftragt worden sein, so käme ich natürlich einer entsprechenden Ladung zur Vernehmung nach.“
Hallo K.,
wenn diese Frage so gestellt wird, obwohl der vernehmende Beamte weiß, dass im Zweifelsfall niemand beweisen kann, dass er zu Hause war und geschlafen hat, dient sie nur dazu, den Befragten zu verunsichern. Das kann auch bei der Aussage eines Zeugen interessant sein, nämlich wenn irgendeine Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Aussage des Zeugen in irgendeiner Weise vom Täter beeinflusst worden ist oder wird. Ein gekaufter oder unter Druck gesetzter Zeuge wird, wenn er solche Situationen nicht gewohnt ist, unter Umständen (muss nicht) auf diese Frage hin ins Schleudern kommen.
Und zu Deiner konkreten Frage: Ich müsste wohl einen Moment nachdenken, bis ich draufkomme, dass das niemand beweisen kann, und dann sowas sagen wie „Nein, natürlich nicht!“
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Die Frage geht in die Richtung „waren Sie beim Schlafen allein?“. Wenn man alleine schläft, müsste man wohl zugeben, dass man keine Zeugen für den eigenen Schlaf hat.
Ja klar, und der Kleine macht dann Party, weil ja sturmfrei ist, dann erst…
Die Frage des Pólizeibeamten ist aber auch selten dämlich, denn hätte ich einen Zeugen, wie zB meine Frau, wäre die als nächster Angehöriger nicht zeugnispflichtig.
Da müsste man schjon jemand anderen zuhause haben.
es sei denn, man schlief im Krankenhaus oder einer Gefängniszelle DANN hätte man Zeugen - selbst dann wenn man allein Bett war
Jetzt muss ich mir schon Elektronik anschaffen, um nachzuweisen, dass ich geschlafen habe?
Geht’s noch?
Wenn die Polizei die Angabe nicht glauben sollte - soll sie das Gegenteil beweisen.
Vollkommen richtig @Kuenzelbeard
Wie, heutzutage??? Konnte man das denn früher besser beweisen?
Entweder du kannst es beweisen, oder du kannst es nicht.
Entweder es war jemand bei dir, oder nicht.