Servus,
es gibt auch Plakate, auf denen steht „Diese Limonade muss man unbedingt trinken“ oder „Dieses Auto muss man sich kaufen“ usw. usw.: Da steht viel, wenn der Tag lang ist.
Einfuhr im abgabenrechtlichen Sinn findet übrigens von Sardinien und von Slowenien nach Deutschland nicht statt. Wenn jemand vom Zoll so ein Plakat aufhängt, würde ich ihn als erstes fragen, was er mit „Einfuhr“ eigentlich meint.
Wenn ein Zollbeamter mir etwas mit Berufung auf dieses Plakat wegnimmt, ist das ein Verwaltungsakt, der ohne gesetzliche Grundlage unzulässig ist. Wenn sich der Verwaltungsakt gegen mich richtet, habe ich Anspruch darauf, dessen Begründung zu erfahren. Die Begründung muss sich auf ein Gesetz oder eine Verordnung beziehen.
Ich habe mich um die Frage „Wurst aus Slowenien“ nicht detailliert gekümmert - es kann sein, dass sie tatsächlich nicht ohne weiteres als Mitbringsel nach D verbracht werden darf. Ich halte es aber genauso gut für möglich, dass es sich damit verhält wie mit den angeblichen Verboten, Lebensmittel in die USA oder nach Australien einzuführen.
Es gab im März 2007 in Slowenien den Verdacht auf Schweinepest, der sich dann aber nicht bestätigt hat. Eine Verwechslung mit der Schweinegrippe H1N1, die nicht durch Lebensmittel übertragen wird, kommt leicht vor, weil Schweinegrippe für die Wiener Kronen-Zeitung nicht dramatisch genug klingt und nach Ansicht dieses Blättchens von Schlawinern, Krawoten und Batschaken eigentlich bloß Pest kommen kann.
Wie auch immer: Entsprechende Ärgernisse beim Mitbringen von Fleisch- und Wurstwaren nach Deutschland sollten - meine ich - maximal dazu führen, dass man sich vorab bei der Veterinärbehörde des eigenen Landkreises oder beim Hauptzollamt, unter dessen Kompetenz die Einreise liegt, über allfällige Beschränkungen informieren zu lassen und ggf. auch erklären zu lassen, wie diese Beschränkungen begründet sind.
Manchmal löst sich so ein zollrechtliches Ärgernis auch in dionysisches Lachen auf:
http://www.youtube.com/watch?v=EGAEHoMMJgc
Schöne Grüße
Dä Blumepeder