Was beachten bei der Anmietung eines Rohbaus

Hallo zusammen,

was sollte man beachten, wenn man eine Mietwohnung/-haus anmieten möchte, was sich zum Zeitpunkt der Unterschrift des Mietvertrages noch in Rohbau befindet?
Ich meine damit, daß ja z. B. bis jetzt noch keine Bodenbeläge, Rolladen, Tapeten,… vorhanden sind. Muß man alles in dem Mietvertrag festhalten?
Besonders weil sich ja der Zeitpunkt des Einzuges auf Grund von Baumaßnahmen evlt. verzögern kann.
Wie sollte man/frau am Besten vorgehen?
Danke!
Gruß Eyeseen

Moin, Eyeseen,

erstmal ist zu fragen, wem dieses frühe Anmieten nützt - dem Mieter gewiss nicht, weil sich der Vermieter kaum festlegen wird, wie der Endzustand der Räumlichkeiten aussehen wird. Kann er ja auch gar nicht, oft ändern sich Dinge noch wegen Fehlern in der Planung.

Im Mietvertrag sind normalerweise keine Rolläden aufgeführt, die sind vorhanden oder eben nicht. Ein Standardmietvertrag scheidet also aus, ein frei formulierter birgt tausend Fallen. Es sei denn, der Interessent ginge zum Anwalt.

Die Besichtigung einer fertigen Wohnung (oder was das gerade sei) bietet die Chance, einen Vertrag zur beiderseitigen Zufriedenheit abzuschließen, vielleicht sogar eine bessere Annäherung an den Marktpreis.

Gruß Ralf

Hallo

ganz einfach, wenn man keinen Ärger haben will, erst anmieten wenn alles fertig ischt :wink:

LG
Mikesch

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Ein Vertrag über eine Sache, die es so noch gar nicht gibt, ist immer heikel.
Bedenken sollte man, dass eine Wohnung z.B. auch ohne Bodenbeläge, Tapeten, Rolläden vermietet werden kann.
Daher halte ich es für wichtig, möglichst viele Punkte bzgl. Ausstattung/Ausführung schriftlich festzulegen (vielleicht gibt’s auch eine detaillierte Baubeschreibung, auf die Bezug genommen werden kann?).

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Moin, Eyeseen,

Hallo Ralf

erstmal ist zu fragen, wem dieses frühe Anmieten nützt - dem
Mieter gewiss nicht, weil sich der Vermieter kaum festlegen
wird, wie der Endzustand der Räumlichkeiten aussehen wird.
Kann er ja auch gar nicht, oft ändern sich Dinge noch wegen
Fehlern in der Planung.

Also ich finde schon, daß es mir als Mieter etwas nützt. Man kündigt ja seine alte Wohnung und denkt man hätte schon eine Neue. Aber dann könnte der Vermieter ja ankommen und sagen, daß er die Wohnung anderweitig vergeben hat. Man selber hat aber ja nur die mündliche Zusage.
Mmh, vielleicht kann man sich ja im Vorfeld auch auf einen Vorvertrag einlassen.

Ich denke ich werd mal beim Mieterverein nachfragen (kann ich den auch nutzen, wenn mein Verlobter Mitglied ist und in der selben Wohnung wohnen wird und in jeder Stadt?)

erstmal ist zu fragen, wem dieses frühe Anmieten nützt - dem
Mieter gewiss nicht, weil sich der Vermieter kaum festlegen
wird, wie der Endzustand der Räumlichkeiten aussehen wird.
Kann er ja auch gar nicht, oft ändern sich Dinge noch wegen
Fehlern in der Planung.

Das stimmt ja so nicht…wenn ich als Mieter im Vorfeld mitentscheiden kann, welcher Bodenbelag reinkommt; in welcher Farbe die Wände gestrichen werden usw. ist das sicherlich von Nutzen. Der Unterschied eines großen Raums oder zwei kleiner kann u.U. nur eine nichttragende Rigipswand und einer Zimmertür sein.
Wenn ich als Vermieter eine neue Küche einbauen lasse, ist es mir doch relativ egal ob die Fronten buche, esche oder Ahorn sind - wenn der Mieter klar ist, lasse ich ihn entscheiden!
gruß n.

Hallo

Grundlage für den MV sollte eine Bau-und Leistungsbeschreibung sein, in der die Ausstattung der Wohnung/Haus aufgeführt ist, dies sollte dann auch Bestandteil des MV werden.

Und wenn man als Mieter noch die Gelegenheit hat mit auszusuchen, ist das doch Top.

Vorsicht ist allerdings mit dem Einzugstermin geboten - beim Bau kann sich schnell mal was nach hinten verschieben und dann steht man da…
lieber die eigene Wohnung 1 Monat später kündigen und wenn möglich - im MV einen festen Termin (Mietbeginn) vereinbaren, gleichzeitig aber für den Fall, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, eine entsprechende Entschädigung, evtl. für Hotelkosten, Lagerung Möbel etc. und ganz wichtig: festhalten, dass wenn zum Tag X der Mietbeginn noch nicht erfolgen kann, aus Gründen die der Mieter nicht zu vertreten hat, dass erst Mietzahlung ab Einzug (tatsächlich) fällig wird.

Gruß

Moin, Eyeseen,

Ich denke ich werd mal beim Mieterverein nachfragen (kann ich
den auch nutzen, wenn mein Verlobter Mitglied ist und in der
selben Wohnung wohnen wird und in jeder Stadt?)

Ich unterstelle mal, dass ihr zusammen einziehen wollt. Also sollte es ausreichen, wenn Dir Dein Verlobter sozusagen eine Vollmacht mitgibt.
In unserer WG, naja ist schon lange her, reichte es, dass ein Mitbewohner Mitglied des MV war.
Mag aber auch von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt werden.

Gruß Volker