was muss ich beachten wenn ich neben einer Nebentätigkeit, für die ich eine Gewerbeanmeldung habe (Versandhandel) noch eine zweite ausüben möchte (Fotografieren). Sozusagen der Dritt-Job.
Kann ich z.B. Einkünfte (gegen Rechnung) gelegentlicher Foto-Jobs und andererseits den Kauf von Studio-Equipment in meiner GuV-Rechnung mit aufführen.
Dank & Gruß
Sera
Vergiß es ganz schnell! In Deutschland braucht man einen Meisterbrief, wenn man Fotos machen möchte und sich dafür bezahlen läßt.
Es gibt genau 5 Möglichkeiten, in D zu knipsen:
als Amateur ohne Bezahlung
als Künstler
als Fotograf mit Meisterbrief
als Jounalist
als Paßbildautomat.
Es ist zwar ein Paradebeispiel für eine unsinnige Regelung, aber Du mußt Dich daran halten. Andernfalls macht Dir die örtliche
Handwerkskammer ernsthaften Ärger.
Was beachten bei Dritt-Job? - Nachtrag
Hallo und Danke für die bisherigen Antworten -
das mit dem Recht zu Fotografieren ist bei mir allerdings geklärt.
Meine Frage bezog sich deshalb asusschließlich auf die, von der eigentlichen Gewerbeanmeldung abweichende Dritt-Tätigkeit!
Gruß
Sera
irgendwann in den letzten Monaten habe ich eine Reportage
im Fernsehen gesehen, die auf diesen Meisterbriefzwang
für bestimmte Geschäftstätigkeiten im Handwerk einging
und dabei auch erwähnte, dass es wohl schon mindestens
ein Gerichtsurteil gibt, welches gegenüber der Handwerkskammer
gewonnen wurde, d.h. die Handwerkskammer musste in diesem Fall
den Anspruch eines Meisterbriefes gegenüber dem Kläger
zurückziehen. Ich kann mich nicht mehr so 100% erinnern, aber
ich glaube es viel dabei sogar der Ausdruck Grundsatzurteil vom
Bundesverfassungsgericht…
das Fazit der Reportage war in etwa so, dass Gesetzesregelungen,
welche ihren Ursprung im Ständesystem des Mittelalters haben,
heute nicht mehr zeitgemäss sind…
(„Achtung: Mein Senf“ …und wir uns rein
volkswirtschaftlich auch nicht mehr leisten sollten,
und wenn jetzt jemand argumentiert, nur so könne Qualität im
Handwerk sichergestellt werden, der hat noch nie Handwerker
benötigt oder will nur seine eigenen „Schäfchen im Trockenen“ halten …)