Hallo,
demnächst ist Notartermin, da wir noch nie ein Haus gekauft haben meine Frage:
Wird die sogenannte Auflassungsvormerkung immer im Kaufvertrag vermerkt? Oder macht der Notar das von alleine oder muss man ihn darauf hinweisen?
Wie können wir sichergehen, dass das Haus uns dann auch wirklich gehört? Der Kaufpreis wird zum Notartermin entrichtet. Gehört das Haus dann nach Bezahlung und Unterzeichnung des Kaufvertrags schon uns, d.h. können wir schon einziehen, oder müssen wir warten bis alles im Grundbuch steht?
Wird die sogenannte Auflassungsvormerkung immer im Kaufvertrag
vermerkt?
Nein, das muß man dem Notar sagen.
Oder macht der Notar das von alleine oder muss man
ihn darauf hinweisen?
Ob Euer Notar das von selbst macht, wissen wir natürlich nicht. Es könnte sein, verlassen würde ich mich nicht darauf.
Wie können wir sichergehen, dass das Haus uns dann auch
wirklich gehört?
Gar nicht. Das Haus gehört dann Euch, wenn Ihr im Grundbuch steht. Die Auflassungsvormerkung ist ein Hilfsinstrument, damit nichts mehr schief gehen kann.
Der Kaufpreis wird zum Notartermin entrichtet.
Das hätte ich nicht akzeptiert. Was sagt denn die finanzierende Bank dazu ?
Gehört das Haus dann nach Bezahlung und
Unterzeichnung des Kaufvertrags schon uns,
Nein, siehe oben.
können wir
schon einziehen, oder müssen wir warten bis alles im Grundbuch
Das ist eine Frage des Kaufvertrages. Darin legt Ihr fest, wann Ihr Rechte und Pflichten übernehmt.