die Ermittlung der persönlichen Berufsunfähigkeit ist nicht ganz trivial. Es zählt nicht nur die Einschränkung der möglichen Arbeitszeit, sondern zum Beispiel auch die Einschränkung bei der ausgeführten Tätigkeit.
Die Nürnberger Versicherung hat da ein paar ausführliche Informationen und Beispiele zusammengestellt: Link
Im Zweifel wird ein Gericht den Grad der Unfähigkeit feststellen. En freier Versicherungsmakler sagte mal halb im Spaß, halb im Ernst zu mir: eine BU sollte man nie abschließen, wenn man nicht auch eine Rechtsschutzversicherung abschließt.