[PL] sędzia instygator kapturu + sędzia kapturowy
Hallo Werner,
ich fasse die Antworten auf beide deiner Fragen in einem Posting zusammen, weil sich die Erklärungen zumindest teilweise decken und ich dann nur einmal weiter ausholen muss. 
Sędzia kapturowy
Salopp übersetzt: der „Kapuzenrichter“.
Während des Interregnum (die Zeit zwischen dem Tod eines Königs und der Wahl bzw. Krönung seines Nachfolgers) hing die Rechtsprechung komplett in der Luft, weil alle ordentlichen Gerichte während dieser Zeit die Arbeit einstellten. Logisch: man kann kein Urteil „im Namen des Königs“ sprechen, wenn kein König amtiert. Damit die Rechtslosigkeit nicht Überhand nimmt und die Jurisdiktion zumindest im eingeschränkten Maß präsent ist, beriefen die regionalen Adelsversammlungen behelfsmäßige, temporäre „Ausnahmegerichte“ - die besagten „Sądy kapturowe“; sędzia kapturowy gehört ebendiesem Gericht an.
Theorien über die Herkunft der Bezeichnung gibt es einige; als die wahrscheinlichste gilt die Kapuze, die während der Bestattungsfeierlichkeiten des verstorbenen Königs getragen wurde.
Sędzia instygator kapturu
Eine gescheite deutsche Bezeichnung fällt mir hier nicht wirklich ein…
Dieser Richter ist ein Sonderfall unter den Angehörigen dieser Temporärgerichte, denn er tritt gleich in mehreren (Rechts)Stellungen in Erscheinung, die Erklärung hängt also ein wenig vom gesuchten Kontext ab. Ich vermute, du meinst diese hier:
Bei sog. Öffentlichkeitsverbrechen (also Vergehen gegen den Staat, den König uuuund seinerzeit auch gegen die Kirche bzw. die Religion) sowie bei Kapitalverbrechen gegen Privatpersonen (Mord) trat dieser Gentleman - sofern von niemandem sonst Klage erhoben wurde - in Aktion.
Er leitete das Ermittlungsverfahren aus eigener Initiative bzw. aufgrund einer „Anzeige“ (damals häufig schlicht und ergreifend: Anschwärzen einer unliebsamen Person bzw. haltlose Unterstellungen gegen dieselbige) ein und zog es komplett durch, und trat anschließend als öffentlicher Ankläger im Prozess auf. Man könnte also sagen, dass er Ermittlungsrichter und öffentlicher Ankläger (= Staatsanwalt) in Personalunion war.
Das Ermittlungsverfahren (auch Zeugenbefragungen) führte er ohne Wissen und in Abwesenheit des Beschuldigten; mit den „Beweisen“ wurden der Angeklagte dann erst im Prozess konfrontiert.
Ab Mitte des 16. Jh. war dieser Richter vor allem an Verfahren wegen Hochverrats und Majestätsbeleidigung beteiligt.
Grüße
EP