Das Verfahren ist beim Oberverwaltungsgericht angekommen und es wird geprüft, ob es beim OVG zugelassen wird. Jetzt fragt das Gericht, ob das Verfahren fortgeführt werden soll oder ob es zurück genommen wird.
Was bedeuted dieser Schritt? Ist es besser auf ein Gerichtsbescheid zu warten oder ist es besser die Klage zurück zu nehmen? Was sind die Konsequenzen wenn das Gericht durch einen Gerichtsbescheid entscheidet?
Das stand im Schreiben des OVG:
…nachdem das OVG NRW mit Beschluss vom xx den Antrag des Klägers auf Zulassung zur Berufung gegen das (klageabweisende) Urteil im Parallelverfahren abgelehnt und ausdrücklich festgestellt hat, dass der Kläger keinen Anspruch mehr auf Fortsetzung seines (Prüfungs-)Verfahrens hat.
Für gute Informationen wäre ich dankbar.
Gruß Opec