Was bedeuten Farben auf Stadtteilschildern

Hallo und einen schönen guten Abend.

Mir sind Heute beim Durchfahren der Kieler Stadt (mal wieder) verschiedene Eigenheiten an den „Stadtteilschildern“ aufgefallen. So befindet z.B. am Eingangsschild zum Stadtteil „Gaarden“ ein rotes Viereck. Beim Stadtteil „Wik“ ist dieses Viereck grün, in Wellingdorf wiederum blau.

Ich habe nun eine Stunde bei Google, Wiki etc. damit verbracht herauszufinden, was es bedeuten könnte, bin aber leider erfolglos geblieben. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke für die kommenden Antworten und einen schönen Fussball-Abend.

Markus

Hallo,

das ist nichts Offizielles.

Hier die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 22. Oktober 1998
In der Fassung vom 17. Juli 2009

_Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel
1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

2 II. Die Zeichen sind auf der für den ortseinwärts Fahrenden rechten Straßenseite so anzuordnen, dass sie auch der ortsauswärts Fahrende deutlich erkennen kann. Ist das nicht möglich, ist die Ortstafel auch links anzubringen.

3 III. Die Ortstafel darf auch auf unbedeutenden Straßen für den allgemeinen Verkehr nicht fehlen.

4 IV. Das Zeichen 310 nennt den amtlichen Namen der Ortschaft und den Verwaltungsbezirk. Die Zusätze „Stadt", „Kreisstadt", „Landeshauptstadt" sind zulässig. Die Angabe des Verwaltungsbezirks hat zu unterbleiben, wenn dieser den gleichen Namen wie die Ortschaft hat (z. B. Stadtkreis). Ergänzend auch den höheren Verwaltungsbezirk zu nennen, ist nur dann zulässig, wenn dies zur Vermeidung einer Verwechslung nötig ist. Andere Zusätze sind nur zulässig, wenn es sich um Bestandteile des amtlichen Ortsnamens oder Titel handelt, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind.

5 V. Das Zeichen 311 nennt auf der unteren Hälfte den Namen der Ortschaft oder des Ortsteils, die oder der verlassen wird. Angaben über den Verwaltungsbezirk sowie die in Nummer IV genannten zusätzlichen Bezeichnungen braucht das Zeichen 311 nicht zu enthalten. Die obere Hälfte des Zeichens 311 nennt den Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ortsteiles. An Bundesstraßen kann stattdessen das nächste Nahziel nach dem Fern- und Nahzielverzeichnis gewählt werden. Unter dem Namen der nächsten Ortschaft bzw. des nächsten Ziels ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.

6 VI. Durch die Tafel können auch Anfang und Ende eines geschlossenen Ortsteils gekennzeichnet werden. Sie nennt dann am Anfang entweder unter dem Namen der Gemeinde den des Ortsteils in verkleinerter Schrift, z. B. „Stadtteil Pasing", „Ortsteil Parksiedlung" oder den Namen des Ortsteils und darunter in verkleinerter Schrift den der Gemeinde mit dem vorgeschalteten Wort: „Stadt" oder „Gemeinde". Die zweite Fassung ist dann vorzuziehen, wenn zwischen den Ortsteilen einer Gemeinde eine größere Entfernung liegt. Die erste Fassung sollte auch dann, wenn die Straße nicht unmittelbar dorthin führt, nicht gewählt werden.

7 VII. Gehen zwei geschlossene Ortschaften ineinander über und müssen die Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, sind die Ortstafeln für beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind freizuhalten.

8 VIII. Andere Angaben als die hier erwähnten, wie werbende Zusätze, Stadtwappen, sind auf Ortstafeln unzulässig._
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…

Kann also vieles sein was irgendwer dahin geklebt hat.

Gruß

Nostra

Hallo Nostra,

ich glaube ich habe mich vielleicht nicht ganz richtig ausgedrückt. Die Schilder die ich meine sind nicht die Ortseingangsschilder.
Gaarden, Wik, Wellingdorf etc. sind Ortsteile von Kiel, keine eigenen Ortschaften.
Die Schilder die ich meine sind weiß, darauf steht dann z.B. Wik und die rechte Ecke des Schildes ist dann farbig. Das ist auch was offizielles, also nicht von irgendwem beklebt.
Ich hoffe jetzt ist es verständlicher und vorstellbar, was genau ich meine.

Hallo,

das sind die Zeichen 313 Ortsteiltafel die allerdings nicht mehr in der Anlage 3 der StVO aufgeführt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_3_65.html
aufgeführt werden.

Was die Aufkleber betrifft, ein Griff zu Telefon sollte Klarheit bringen.

Gruß

Nostra