In einem Schriftsatz steht:
Die Klägerin verwahrt sich gegen die Parteieinvernahme des Beklagten!
Was bedeutet das für den Beklagten?
In einem Schriftsatz steht:
Die Klägerin verwahrt sich gegen die Parteieinvernahme des Beklagten!
Was bedeutet das für den Beklagten?
Guten Abend!
Die Klägerin verwahrt sich gegen die Parteieinvernahme des
Beklagten!Was bedeutet das für den Beklagten?
Dass sich die Klägerin gegen seine Parteieinvernahme verwahrt.
Wenn sich mir eine Formulierung partout nicht aus dem Kontext erschließt, habe ich keine Scheu, in einem weiteren Schriftsatz die Gegenseite zur Erläuterung ihrer Ausführungen aufzufordern, diesmal jedoch unter Beachtung des § 184 GVG.
Habe mich vielleicht nicht ganz verständlich ausgedrückt!
Die Klägerin verwahrt sich gegen die Parteieinvernahme (Parteivernahme?)und will damit nicht, dass der Beklagte vernommen wird?
Was bedeutet das für den Beklagten?: Muss der Richter sich an diese
„Verwahrung der Klägerin“ halten und darf der Beklagte deshalb vor Gericht nicht gehört werden?
Der Beklagte hat die Parteivernahme der Klägerin beantragt und diese ist auch vom Gericht angeordnet!
Da Beklagter sich selbst verteidigt „tastet“ er sich an Formulierungen und rechtliche Vorgaben lediglich über das Internet heran. Deshalb erschließen sich auch nicht jede Formulierungen/ Rechtsabläufe sofort aus dem „Kontext“!
Darum vielen Dank für Informationen!
Hach ja, das allwissende Internet. Hätt’s das Anfang der Neunziger schon gegeben, hätte ich gar nicht studieren müssen. Oder vielleicht ja doch, denn dass mit „Einvernahme“ eine „Vernehmung“ gemeint sein könnte, darauf muss man ja auch erst mal kommen.
Also: Eine Partei kann zum Beweis ihrer Behauptungen die Vernehmung der anderen Partei beantragen. Sie kann auch die eigene Vernehmung beantragen, „wenn die andere einverstanden ist“, $ 447 ZPO. Die Formulierung bedeutet also: „Vergiss es“.
habe ich keine Scheu, in einem weiteren
Schriftsatz die Gegenseite zur Erläuterung ihrer Ausführungen
aufzufordern, diesmal jedoch unter Beachtung des § 184 GVG.
Herrlich! 
Lg,
Max
…aber was wäre das Internet und diese Foren ohne die studierten Leute??? Denn alles ist hier auch nicht zu finden, sonst wäre ich ja jetzt nicht hier und ich bin froh, dass ich dann auf diesem Wege Hilfe finden kann, gerade wenn man sich vor Gericht selbst verteidigt!
Nun mögen viele Studierte sagen, dass eine Selbstverteidigung selten „gutgeht“! Hat aus meiner Sicht zumindest in unserer Sache den Vorteil, dass wir uns nicht auf rechtliche „Vorgaben“ beschränken sollen/müssen, sondern auch Inhalte vortragen können, die ein Anwalt so nicht vortragen würde, die aber u.E. nach eben auch wichtig sind.
Hilfreich ist für uns eben dann, wenn wir die „Amtssprache“ der Gegenseite besser verstehen, um dann wieder entsprechend reagieren zu können - mit Hilfe des Internets/Forums!
Deshalb ganz herzlichen Dank hier an alle, die die Ratsuchenden mit Informationen unterstützen!
Wenn ich nun noch eine Frage stellen darf:
Wie ist das für einen Richter, wenn die Klägerin sich dagegen verwahrt, dass der Beklagte vernommen wird, der Beklagte dagegen beantragt hat, dass die Klägerin vernommen wird - hier geht es zum Aussage gegen Aussage! Die Klägerin bestreitet, dem Kläger die Aussage gemacht zu haben!
Größenkonstellation: David gegen Goliath!
Hat aus meiner Sicht zumindest in unserer
Sache den Vorteil, dass wir uns nicht auf rechtliche
„Vorgaben“ beschränken sollen/müssen, sondern auch Inhalte
vortragen können, die ein Anwalt so nicht vortragen würde,
Und das ist…gut?
Aber vielleicht sollte ich, wenn ich demnächst ein Haus baue, keinen Architekten beauftragen. Hat aus meiner Sicht den Vorteil, dass ich mich nicht auf technische „Vorgaben“ beschränken können/sollen muss, sondern auch ein paar Sachen in das Haus einbauen kann, die ein Architekt so nicht einbauen würde…
Weia!
Nun mögen viele Studierte sagen, dass eine Selbstverteidigung
selten „gutgeht“!
Hi,
das sage auch ich, als Nichtstudierte.
Hat aus meiner Sicht zumindest in unserer
Sache den Vorteil, dass wir uns nicht auf rechtliche
„Vorgaben“ beschränken sollen/müssen, sondern auch Inhalte
vortragen können, die ein Anwalt so nicht vortragen würde, die
aber u.E. nach eben auch wichtig sind.
Was aber, wenn den Richter das gar nicht interessiert, er sich vielmehr auf Fakten stützt?
Hilfreich ist für uns eben dann, wenn wir die „Amtssprache“
der Gegenseite besser verstehen, um dann wieder entsprechend
reagieren zu können -
Es ist ja nicht nur die Sprache. Es kommt auch auf die Auslegung an und zudem ist das, was im Netz zu finden ist, auch nicht immer richtig und erst recht nicht auf jeden Einzelfall anwendbar.
Ihr bewegt Euch auf sehr dünnem Eis, nicht umsonst gibt es Menschen, die das studiert haben.
Als ich noch im rechtlichen Bereich tätig war, hat die Kanzlei in der ich beschäftigt war, nicht einen Prozess verloren, bei dem sich die Gegenpartei selbst vertreten hat. Es reichen schon Kleinigkeiten aus, damit der Prozess verloren gehen kann.
Gruß
Tina
Was sind denn ehrlich gesagt immer diese erhabenen Reaktionen auf eine Selbstverteidigung! Dann war es ja schon von vornherein ein Unding, eine Selbstverteidigung überhaupt vor Gericht zuzulassen, wenn man jedem Laien es als „Dummheit“ unterstellen will, es selbst zu tun!
Sich selbst vor Gericht zu verteidigen kommt doch auch immer auf einen Sachverhalt an! Ein Haus (Verteidigung) kann man auch alleine bauen, nur mit einem Architektenplan (Internet, Foren, ehem. Aushilfstätigkeit bei einem verstorbenen RA, etc.), wenn man die Möglichkeit zugesteht, dass Jemand nicht zu „dumm“ ist das „Angebot“ eines Gerichts anzunehmen, sich selbst zu verteidigen.
Hab übrigens mal mit meiner Krankenkasse vor Jahren einen Prozeß vor dem Sozialgericht geführt und ihn gewonnen. Für das LG habe ich mir dann einen Anwalt genommen und wieder gewonnen!
Es kommt gerade letztendlich in einer Erstinstanz nicht nur darauf an, dass kluge Rechtsauslegungen sich an Fakten orientieren, sondern wie authentisch man als „Gegner“ seine Sache vertritt!
Es wäre schon wünschenswert, wenn eine Selbstverteidigung nicht immer „herablassend belächelt wird“!
Denn der, der sein Haus selbst baut (mit einem Architektenplan) hat Mut und Kraft sein Ziel im Auge zu behalten, auch wenn er nicht die finanziellen Mittel hat, es sich bauen zu lassen.
Und so Jemanden zu „belächeln“ vermisst den mangelenden Respekt einer Sache!
„Viele Wege führen nach Rom“!!!
Was sind denn ehrlich gesagt immer diese erhabenen Reaktionen
auf eine Selbstverteidigung!
Ein Erfahrungswert.
Dann war es ja schon von
vornherein ein Unding, eine Selbstverteidigung überhaupt vor
Gericht zuzulassen, wenn man jedem Laien es als „Dummheit“
unterstellen will, es selbst zu tun!
Jupp, mir ist auch nicht ganz klar, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat. Die Realität vor Gericht zeigt nicht, dass das so eine gute Idee war.
Sich selbst vor Gericht zu verteidigen kommt doch auch immer
auf einen Sachverhalt an!
Es kommt primär auf darauf an, den eigenen Sachverhalt rechtlich beurteilen zu können, um u.a. das vorzutragen, was relevant ist, das zu bestreiten, was auf der Gegenseite relevant ist, dieses in der richtigen Art und Weise zu tun, die richtigen Anträge in der richtigen Form zu stellen, etc., etc., etc.
Ein Haus (Verteidigung) kann man
auch alleine bauen, nur mit einem Architektenplan (Internet,
Foren, ehem. Aushilfstätigkeit bei einem verstorbenen RA,
etc.),
Ja, dass das Ihre Ansicht ist, wissen wir schon.
wenn man die Möglichkeit zugesteht, dass Jemand nicht
zu „dumm“ ist das „Angebot“ eines Gerichts anzunehmen, sich
selbst zu verteidigen.
Ihre Ansicht.
Hab übrigens mal mit meiner Krankenkasse vor Jahren einen
Prozeß vor dem Sozialgericht geführt und ihn gewonnen. Für das
LG habe ich mir dann einen Anwalt genommen und wieder
gewonnen!
Ja, diese „ich habe mal“ und „ich kenne da einen“ Beispiele sind immer sehr gut, um allgemeine Fragen zu beurteilen. Im Übrigen gilt vor dem Sozialgericht der Amtsermittlungsgrundsatz, was eine völlig andere Sache ist, als in der Zivilgerichtbarkeit.
Es kommt gerade letztendlich in einer Erstinstanz nicht nur
darauf an, dass kluge Rechtsauslegungen sich an Fakten
orientieren, sondern wie authentisch man als „Gegner“ seine
Sache vertritt!
Ja, wenn Sie das meinen…
Es wäre schon wünschenswert, wenn eine Selbstverteidigung
nicht immer „herablassend belächelt wird“!
Ich halte es nicht für wünschenswert, Dinge positiv zu beurteilen, die in der Praxis sehr viel Schaden anrichten.
Denn der, der sein Haus selbst baut (mit einem
Architektenplan)
hat Mut und Kraft sein Ziel im Auge zu
behalten, auch wenn er nicht die finanziellen Mittel hat, es
sich bauen zu lassen.
Nur, dass man mit Mut, Kraft und Ziel im Auge keine Sachverhalte rechtlich einschätzen und keinen Zivilprozess führen kann.
Und so Jemanden zu „belächeln“ vermisst den mangelenden
Respekt einer Sache!
Warum fühlen Sie sich eigentlich hier immer „belächelt“, nur, weil man darauf hingweiset, dass es sinnvoll bis geboten ist, als Partei eines rechtlichen Verfahrens jemanden zu beauftragen, der hiervon auch Ahnung hat?
„Viele Wege führen nach Rom“!!!
„Fischers Fritz fischt frische Fische“!!!
Guten Morgen!
Dann war es ja schon von
vornherein ein Unding, eine Selbstverteidigung überhaupt vor
Gericht zuzulassen, wenn man jedem Laien es als „Dummheit“
unterstellen will, es selbst zu tun!Jupp, mir ist auch nicht ganz klar, was der Gesetzgeber sich
dabei gedacht hat.
Das ist doch relativ einfach. Wenn man für jeden Pups am Amtsgericht die anwaltliche Vertretung forderte, müsste man entweder Anwälte einstellen, die das machen, was natürlich nicht geht, oder die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe drastisch vereinfachen. Denn bisher ist es so, dass Leute, die es sich leisten können, für jedes noch so schwachsinnige und aussichtslose Ansinnen einen Anwalt bezahlen können (und skrupellose Kollegen, die das mitmachen, sind nicht gerade selten). Arme Leute hingegen dürfen sich nur dann vertreten lassen, wenn ihr Anliegen nicht mutwillig erscheint und hinreichende Erfolgsaussichten erkennbar sind. Die Tatsache, dass arme Leute damit in eine Kostenfalle reingetrieben werden, indem man ihnen zumutet, ohne Qualifikation in die Manege zu steigen, auch noch als „Angebot des Staates“ zu bezeichnen, ist ein rhetorischer Kunstgriff, Respekt!
Die Realität vor Gericht zeigt nicht, dass
das so eine gute Idee war.
Nun sei mal nicht so streng. Richter lieben irrelevanten Sachvortrag, denn sie haben unendlich viel Zeit und hören sich gerne Geschichten an. Wer stundenlang vor Gericht Sachen erzählt, die ein Anwalt nicht erwähnt hätte, hat beim Gericht deswegen gleich supergute Karten.
Hallo!
Als Anwalt ist man doch aber gerade auch froh, wenn man gewisse Mandanten nicht hat…
Gruß
Tom
Hallo!
…nur wäre halt noch zu ergänzen, dass einer von den „Erhabenen“ hier offenbar einen Ratschlag erteilt hat, denn ein jemand, der ihn nicht braucht, gebraucht hat…
Gruß
Tom
… und gewisse Mandanten sind froh, von „gewissen“ Anwälten nicht vertreten zu werden!!!
Ich dachte, das ist ein Forum, in dem man von seiner Position aus fragen kann und nicht eins, in dem „gewisse“ Anwälte meinen ihre „Schlauheit“ nur mit erhobenem Zeigefinger hier loszuwerden und jeden, der es wagt, sich in das „Feld“ des Studierten zu bewegen „erhaben“ heruntergemacht wird!
Da kann man nur froh sein, dass dies hier nicht das einzige Forum ist!!!
Hallo,
Da kann man nur froh sein, dass dies hier nicht das einzige
Forum ist!!!
ganz ehrlich: jemand, der auf den einzig richtigen Rat von mehreren echten Experten so reagiert wie Du, sollte sich vielleicht wirklich ein anderes Forum suchen.
Merke: mancher sucht nicht wirklich eine Antwort, sondern nur Bestätigung seiner Meinung.
Viel Spaß noch.
Gruß
loderunner