Hallo - folgende Frage: Was bedeutet 1. Tätigkeitsstelle ? Arbeitnehmer hat Einsatzwechseltätigkeit - 4 Baustellen 2017 - Arbeitgeber zahlt keinen Fahrtkosten- bzw. Verpflegungszuschuss - wenn der Arbeitnehmer eine Heimfahrt pro Woche geltend macht, sind das dann Reisekosten (Hin- und Rückweg x 0,30€) - danke
Servus,
die Einsatzwechseltätigkeit gibt es seit 2015 nicht mehr - es sind mit Neuordnung der als Werbungskosten abziehbaren Reisekosten alle Auswärtstätigkeiten unter diesem Begriff zusammengefasst.
Im beschriebenen Fall gibt es keine erste Tätigkeitsstätte - sogar wenn die Fahrten auf die Baustellen mit einem Fahrzeug stattfinden, das jeden Morgen am Sitz des Arbeitgebers abgeholt wird, sind alle Fahrten nach den Grundsätzen für Reisekosten abrechen- und abziehbar: Sowohl die Fahrtkosten als auch der Mehraufwand für Verpflegung (falls nicht steuerfreie „Auslösung“ bezahlt wird) sind als Werbungskosten abziehbar.
Schöne Grüße
MM
Erratum
2015 2014