Was bedeutet 2. Krankheitstag?

Hallo zusammen,

könntet ihr mir bitte helfen, folgendes zu verstehen:

„laut den Bestimmungen des BAMF muss ab dem 2. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen"

Bedeutet das, dass man eine Krankschreibung vorlegen muss, wenn man mindestens zwei Tage nacheinander krank ist oder generell zwei Tage, also nicht unbedingt nacheinander?

Wie sieht es aus, wenn man am Freitag fehlt und dann auch am Montag? Sind die als zwei Tage nacheinander zu betrachten?

Was bedeutet 2. Krankheitstag allgemein? Immer, dass das quasi der zweite Tag ist, an dem man krank ist, seit man krank geworden ist? Also sagen wir mal, Montag und Dienstag? Oder doch jeder beliebiger zweiter Tag, an dem man krank ist, also z.B. Montag und dann Freitag (vom Dienstag bis zum Donnerstag war man nicht krank)?

Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?

Danke schon mal

So ist das.
Der Sinn einer Krankmeldung ist doch, dass der Arbeitgeber weiß dass er auf dich verzichten muss und eventuelle Maßnahmen treffen kann dich im Arbeitsprozess zu ersetzen.
Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möchte man natürlich auch gern wissen, warum der Kursteilnehmer nicht an der Maßnahme teilnimmt. Normal wären 3 Tage aber für Verpflichtete Teilnehmende gilt als entschuldigte Fehlzeit: Bis zu einem Kurstag, ab dem 2. Kurstag ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Nun überleg mal ob es sinnvoll wäre jeden zweiten Tag zu fehlen.

Denn auch ohne schriftliche Krankmeldung hat man seine (entschuldigte) Abwesenheit zu melden. Das wird auch vermerkt und hat bei Häufung sicher irgendwelche Konsequenzen. Also einfach mal ohne Begründung abtauchen geht nicht.

Bernd

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Da zählt das Wochenende mit, es wären also insgesamt 4 Tage!

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