Hallo zusammen,
könntet ihr mir bitte helfen, folgendes zu verstehen:
„laut den Bestimmungen des BAMF muss ab dem 2. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen"
Bedeutet das, dass man eine Krankschreibung vorlegen muss, wenn man mindestens zwei Tage nacheinander krank ist oder generell zwei Tage, also nicht unbedingt nacheinander?
Wie sieht es aus, wenn man am Freitag fehlt und dann auch am Montag? Sind die als zwei Tage nacheinander zu betrachten?
Was bedeutet 2. Krankheitstag allgemein? Immer, dass das quasi der zweite Tag ist, an dem man krank ist, seit man krank geworden ist? Also sagen wir mal, Montag und Dienstag? Oder doch jeder beliebiger zweiter Tag, an dem man krank ist, also z.B. Montag und dann Freitag (vom Dienstag bis zum Donnerstag war man nicht krank)?
Wenn beim 2. Krankheitstag immer 2 Tage nacheinander gemeint werden, heißt es, dass man theoretisch einmal pro Woche wegen Kopfschmerzen fehlen darf, ohne dabei eine Krankschreibung vorlegen zu müssen?
Danke schon mal