Was bedeutet „abgesenkter bürgersteig“ genau und wie ist da die Vorfahrt geregelt? Soweit ich weiß, gilt dort nicht Rechts vor Links!
Hi,
der Link dürfte deine Fragen beantworten:
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/verke…
Gruß
Hallo !
Das ist ja noch fast selbsterklärend.
Wenn die Seitenstraße mit der „Hauptstraße“ eine Ebene bildet,also durchgehend geteert oder gepflastert ist,dann gilt „Rechts vor Links“,wenn keine Schilder es anders regeln.
Führt aber ein Bürgersteig über die Seitenstraße und ist durch zum erleichterten Überfahren die Kante abgeschrägt und auch der Gehbelag etwas ausgemuldet,dann ist das ein „abgesenkter Bürgersteig“.
Sollte die Seitenstraße also von so einem Bürgersteig gequert werden an der Einmündung,dann gilt dort NICHT „Rechts vor Links“ !
Es wird wie eine Grundstücksausfahrt betrachtet.
Wer von dort ausfahren will muß den Verkehr beachten und hat keine Vorfahrt !
So etwas findet man hauptsächlich nur in reinen Wohngebieten,auch in Tempo 30-Zonen,wo ja sonst stets „Rechts vor Links“ gilt,bei abgesenktem Bürgersteig/Bordstein aber ausnahmsweise nicht.
Kommt dort leider oft zu Mißverständnissen.
MfG
duck313
Guten Abend,
„abgesenkter Bordstein“ Die Bedeutung liegt schon in dem Wort. Es ist ein Bordstein der an höhe verliert jedoch nicht unterbrochen wird. Hier gilt kein rechts vor links, jedoch darf man nicht vor solchen Absenkungen parken.
MfG