Hallo Nabela,
beides ist richtig. Wenn man Arbeitnehmer ist, dann wird vom monatlichen Gehalt ja Lohnsteuer und ggfs. Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten, dann gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggfs. Krankenversicherung ab. Der Rest, der aufs Konto überwiesen wird ist dann das, was viele als ihr „Nettoeinkommen“ bezeichnen.
Um jetzt diese Abzüge überhaupt berechnen zu können, gibt es bzgl. der Steuer sog. Monatslohnsteuertabellen. In diese Tabellen sind die Abzüge gestaffelt nach Lohnhöhe eingetragen. Man geht im Prinzip davon aus, dass ein Arbeitnehmer jeden Monat denselben Lohn (Bruttolohn) bekommt, nimmt den mal 12, macht eine Steuerberechnung mit den üblichen Pauschalen und Höchstbeträgen, die der Arbeitnehmer auf jeden Fall bekommen würde, hat dann das vorraussichtliche zu versteuernde Einkommen des Jahres, rechnet dafür die Jahressteuer aus, teilt diese durch 12 und das ist die monatliche Steuerbelastung. Bei dieser Steuerberechnung, also in diese Monatslohnsteuertabellen sind so Dinge wie z.B. der Werbunsgkostenpauschbetrag i.H.v. 920 EUR/Jahr, der Sonderausgabenpauschbetrag i.H.v. 36 EUR (72 bei verheirateten) und die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen), die man auf jeden Fall bekommt, eingearbeitet.
Jetzt ist es aber seit einigen Jahren so, dass die Vorsorgeaufwendungen für Altersvorsorge bei der Steuer in höherem Umfang als früher abzugsfähig sind (z.B. die berühmte Riesterrente). Daher ergibt sich ein höherer Abzug in diesem Bereich bei der Einkommensteuerberechnung, somit sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerbelastung, es gibt also eine Rückerstattung.
Da bei der Steuer auch die persönlichen Verhältnisse eine grosse Rolle spielen (Single, verheiratet, Kinder, behindert, viel Kapitaleinkünfte, Renteneinkünfte usw.) ist diese monatliche Vorausschau bzgl. der steuerlichen Abzüge selten zu 100% korrekt. Deshalb macht es Sinn Anfang des Jahres zu überprüfen, ob man für das letzte Jahr zuviel Steuern bezahlt hat.
Noch ein Wort zur Lohnsteuer:
Es gibt 6 Lohnsteuerklassen
Klasse I: Single oder Alleinstehend (auch verheiratet aber getrennt lebend)
Klasse II: für Alleinerziehende, im Prinzip wie Klasse I aber der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird berücksichtigt.
Klasse III: verheiratet und nicht getrennt lebend. In Klasse III sind die Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen doppelt eingearbeitet (für beide Ehegatten). Klasse III geht davon aus, dass nur einer arbeitet.
Klasse IV ist wie Klasse I, allerdings geht IV nur, wenn man verheiratet ist.
Klasse V ist das Pendant zu Klasse III. Hat der eine Ehegatte III muss der andere in Klasse V. Da in Klasse 3 dessen Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen schon eingearbeitet sind, hat derjenige in Klasse V so hohe Abzüge, weil es eben keine Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen mehr zu berücksichtigen gibt.
Klasse VI ist ohne alle Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen und sogar ohne Pauschbetrag für Werbungskosten. Gilt für alle weiteren Arbeitsverhältnisse.
Ach ja, noch eine Anmerkung. Das mit dem „von der Steuer absetzen“ setzt übrigens immer voraus, dass man Geld ausgibt, denn nur Ausgaben kann man absetzen. Und dabei sollte man immer eines bedenken: der Höchststeuersatz ist 42%, d.h. man bekommt von jedem EURO, den man ausgibt maximal 42 Cent wieder bei der Steuer zurück! Der normale Durchschnittsteuersatz für Normalverdiener liegt zwischen 20 und 25%. D.h. etwas zu kaufen oder zu investieren nur um dann was zu haben was man von der Steuer absetzen kann, ist ein schlechtes Geschäft.
LG Barbara