Was bedeutet Abzugfähig? Einkommenssteuer

Hallo liebe Leute,

ich habe da eine Frage bezüglich der Einkommensteuer
und zwar:
Was heisst denn eigentlich abzugfähig?? Ist es ein Synonym für „Steuern absetzen“ ???

Nehmen wir mal an ich bin unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig und kann Werbungskosten absetzen.
Heisst das jetzt, das ich einen bestimmten betrag erstattet bekomme (z.B. ich erhalte 100€ nächstes jahr zurück)?
oder bedeutet es vielleicht, das ich nichts zurück bekomme und stattdessen wird es bei der „Ermittlung des zu versteuernden Einkommen“ abgezogen, damit mein zu versteuerndes Einkommen geringer wird ???

Der Begriff verwirrt mich einfach total, wäre sehr freundlich wenn ihr mir helfen könntet:smile:

Mfg
Nabela

das ist ehrlich gesagt nicht mein Gebiet, ich berate überwiegend in Fragen der Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage

Bei solchen fragen habe ich mich immer an meinen Steueranwalt gewandt um sicher zu gehen

Hallo Nabela,
„absetzen“ und „abzugsfähig“ können identisch sein, aber auch verschieden.
Beispiele sollen es verdeutlichen:
Nehmen wir an, jemand ist Arbeitnehmer und bekommt Gehalt, dann hat er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, das Gesamtgehalt des Jahres sind seine Einnahmen. Fährt er mit dem Auto zur Arbeit kann er die sog. Pendlerpauschale als Werbungskosten „absetzen“, d.h. diese Kosten werden von seinen Einnahmen abgezogen, übrig bleiben die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dann die Grundlage für die weitere Berechnung des zu versteuernden Einkommens bilden.
Das Wort „Absetzen“ im Zusammenhang mit der Steuer kommt aus dem Bereich der Buchführung, da gibt es den Begriff „Absetzung für Abnutzung“ kurz „AfA“, das bedeutet, dass Wirtschaftsgüter, deren Nutzung sich über mehrere Jahre erstrecken, nicht auf einmal im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe angesetzt werden können, sondern die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre (die Nutzungsdauer) verteilt werden müssen.
„Abzugsfähig“ kann auch bedeuten, dass Kosten bei der Berechnung der Einkommensteuer überhaupt in irgend einer Form berücksichtigungsfähig sind. Beispielsweise können Zinsen für private Darlehen bei der Einkommensteuer nicht „abgesetzt“ werden, sie sind nicht abzugsfähig.

Zusammenfassend kann man also sagen: Wenn jemand umgangssprachlich sagt, „das kann man von der Steuer absetzen“ meint er in der Regel, das wird bei der Berechnung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen, bzw. das wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens als Ausgabe berücksichtigt.

Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben, wenn nicht - frag doch nochmal genauer nach.

Gruß
Barbara

Hallo Barbara,

vorab möchte ich dir für deine hilfsreiche Antwort herzlich danken.

Deine Antwort hat mir wesentlich geholfen und auch Licht ins Dunkel gebracht.

Aber eine Rückerstattung erhält man also nicht?
z.B Versicherungsaufwendungen, das man dann sagt bei einem bestimmten Betrag erhälst du dein geld zurück.

Oder wird es dann bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens als Ausgabe berücksichtigt und somit ein zu versteuerndes geringeres Einkommen?

Lg Nabela
und danke nochmals

Hallo Nabela,
zu den Vordrucken für die Steuererklärung bzw. auch beim „Elster-Programm“ online wird alles gut erklärt. „Abzugsfähig“ bedeutet, dass man diese Beträge von dem zu versteuernden Einkommen absetzen kann. Für einiges gibt es Pauschalbeträge, anderes muß mit ordentlichen Belegen nachgewiesen werden. Wenn das Finanzamt dann diese Ausgaben anerkennt, werden sie von dem errechneten Einkommenssteuerbetrag abgezogen.Dazu gehören z.B. Versicherungen (am besten Kopien anfertigen), Arbeitsmittel (Quittungen), Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit, Gesundheitskosten (ein bestimmter %Satz).Also Deine Vermutung Nr. 2 trifft zu, es vermindert die Steuer.
MfG Lise

Hallo Lise,

ich danke dir herzlich.
Deine hilfreiche Antwort hat mir endlich Licht ins Dunkel gebracht.

Lg Nabela

hallo figureskater,

ich danke dir trotzdem:smile:

Hi!
Es gibt immer wieder Leute, die glauben, Sie bekommen vom Finanzamt ihre Werbungskosten erstattet, auch wenn sie noch nie im Leben steuern gezahlt haben.

Von der Steuer absetzen und auch abzugsfähig sein bedeutet genau das, was Du selbst schon vermutet hast.

Alle Werbungskosten werden von den Einnahmen (meistens Bruttoarbeitslohn) abgezogen und dann wird die Steuer neu berechnet. Es gilt somit ungefähr: Wenn ich eine Einkommensteuer von 25 % zahle bekomme ich von den 100 € Werbungskosten ca. 25 € als Steuer gutgeschrieben (und dann auch ggf. ausgezahlt).

Hoffe, ich konnte helfen.

Gruß, HL!

PS: Ich hatte gestern tatsächlich jmd. hier, die wollte alle Studienfahrten vom Finanzamt erstattet bekommen; hatte aber gar keine Einkünfte und zahlt somit auch keine Einkommensteuer. Hat gaaaanz schön lange gedauert, Ihr dies zu erklären. :wink:

HI :smile:

Ich danke diiir herzlich:smile: und ja du konntest helfen:smiley:
Im Prinzip hab ich es jetzt verstanden aber was meintest du mit der " Wenn ich eine Einkommensteuer von 25% zahle" ? Was meintest du denn mit der 25% ??

Lg Nabela
Danke im Voraus

PS: ja, das wird natürlich ganz schwierig, wenn die Person es nicht versteht und trotzallem versucht die Fahrten erstattet zu bekommen…
Aber du hast es ja trotzdem geschafft ( auch wenn es gedauert hat) es ihr zu erklären und somit hat sie was neues gelernt:smile: und du warst somit erfolgreich!

Also:
Mit 25 % meine ich einen Einkommensteuersatz von 25 %.

Je mehr Einkommen man hat desto höher ist der Steuersatz. Bis hin zu 42 %. Wer also im Jahr 250.000 € verdienst, zahlt mal eben 42 % Einkommensteuer.
Einen Steuersatz mit ca. 25 % hat man bei einem Einkommen von ca. 46.000 € (Single ohne Kinder).

Somit fällt von den 46.000 € eine Einkommensteuer von 25 % also ca. 11.250 € an. (Die bereits vom Lohn abgezogene Lohnsteuer wird hier aber angerechnet)

Gruß, HL!

Asoooo, jetzt habe ich es verstanden :smiley:

Danke :smiley:

Lg Nabela

Hallo Nebela!
Zunächst gehe ich davon aus, dass dein Einkommen auch so hoch ist, dass du Steuern zahlst. Liegst du unter dem Grundfreiberag (2010 = 8004,00 €), so mußt du sowieso keine Steuern zahlen und du kannst auch somit keine Ausgaben absetzen.
Zahlst du Steuern, so bedeutet „von der Steuer absetzen“ nicht, dass du den Betrag als ganzes (100%) von deinen zu zahlenden Steuern abziehen kannst,sondern es bedeutet, dass, wenn du abzugsfähige Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben, Betriebskosten etc. hast, dann kannst du diese Ausgaben von deinem Gesamteinkommen zum Jahresende abziehen. Wieviel die abzusetzenden Beträge ausmachen, hängt von deinem persönlichen Steuersatz (Einkommenshöhen, Steuerklasse)ab. Google mal: Brutto-Netto-rechner 2010
MfG
Franz

hallo,
bin architekt und kein steuerberater
mfg

Hallo Franz,

ich danke dir sehr.
Durch deine hilfsreiche und informationsvolle Antwort habe ich es endlich verstanden.

MfG
Nabela
PS: Einen wunderschönen Abend noch :smile:

Hallo Nabela,

beides ist richtig. Wenn man Arbeitnehmer ist, dann wird vom monatlichen Gehalt ja Lohnsteuer und ggfs. Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten, dann gehen noch die Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggfs. Krankenversicherung ab. Der Rest, der aufs Konto überwiesen wird ist dann das, was viele als ihr „Nettoeinkommen“ bezeichnen.
Um jetzt diese Abzüge überhaupt berechnen zu können, gibt es bzgl. der Steuer sog. Monatslohnsteuertabellen. In diese Tabellen sind die Abzüge gestaffelt nach Lohnhöhe eingetragen. Man geht im Prinzip davon aus, dass ein Arbeitnehmer jeden Monat denselben Lohn (Bruttolohn) bekommt, nimmt den mal 12, macht eine Steuerberechnung mit den üblichen Pauschalen und Höchstbeträgen, die der Arbeitnehmer auf jeden Fall bekommen würde, hat dann das vorraussichtliche zu versteuernde Einkommen des Jahres, rechnet dafür die Jahressteuer aus, teilt diese durch 12 und das ist die monatliche Steuerbelastung. Bei dieser Steuerberechnung, also in diese Monatslohnsteuertabellen sind so Dinge wie z.B. der Werbunsgkostenpauschbetrag i.H.v. 920 EUR/Jahr, der Sonderausgabenpauschbetrag i.H.v. 36 EUR (72 bei verheirateten) und die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen), die man auf jeden Fall bekommt, eingearbeitet.
Jetzt ist es aber seit einigen Jahren so, dass die Vorsorgeaufwendungen für Altersvorsorge bei der Steuer in höherem Umfang als früher abzugsfähig sind (z.B. die berühmte Riesterrente). Daher ergibt sich ein höherer Abzug in diesem Bereich bei der Einkommensteuerberechnung, somit sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerbelastung, es gibt also eine Rückerstattung.
Da bei der Steuer auch die persönlichen Verhältnisse eine grosse Rolle spielen (Single, verheiratet, Kinder, behindert, viel Kapitaleinkünfte, Renteneinkünfte usw.) ist diese monatliche Vorausschau bzgl. der steuerlichen Abzüge selten zu 100% korrekt. Deshalb macht es Sinn Anfang des Jahres zu überprüfen, ob man für das letzte Jahr zuviel Steuern bezahlt hat.
Noch ein Wort zur Lohnsteuer:
Es gibt 6 Lohnsteuerklassen
Klasse I: Single oder Alleinstehend (auch verheiratet aber getrennt lebend)
Klasse II: für Alleinerziehende, im Prinzip wie Klasse I aber der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird berücksichtigt.
Klasse III: verheiratet und nicht getrennt lebend. In Klasse III sind die Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen doppelt eingearbeitet (für beide Ehegatten). Klasse III geht davon aus, dass nur einer arbeitet.
Klasse IV ist wie Klasse I, allerdings geht IV nur, wenn man verheiratet ist.
Klasse V ist das Pendant zu Klasse III. Hat der eine Ehegatte III muss der andere in Klasse V. Da in Klasse 3 dessen Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen schon eingearbeitet sind, hat derjenige in Klasse V so hohe Abzüge, weil es eben keine Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen mehr zu berücksichtigen gibt.
Klasse VI ist ohne alle Pausch- und Höchstbeträge für Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen und sogar ohne Pauschbetrag für Werbungskosten. Gilt für alle weiteren Arbeitsverhältnisse.

Ach ja, noch eine Anmerkung. Das mit dem „von der Steuer absetzen“ setzt übrigens immer voraus, dass man Geld ausgibt, denn nur Ausgaben kann man absetzen. Und dabei sollte man immer eines bedenken: der Höchststeuersatz ist 42%, d.h. man bekommt von jedem EURO, den man ausgibt maximal 42 Cent wieder bei der Steuer zurück! Der normale Durchschnittsteuersatz für Normalverdiener liegt zwischen 20 und 25%. D.h. etwas zu kaufen oder zu investieren nur um dann was zu haben was man von der Steuer absetzen kann, ist ein schlechtes Geschäft.
LG Barbara

Hallo Barbara,

ich habe es jetzt endlich 100% verstanden.
Deine ausführliche Erklärung hat mir sehr geholfen:smile:

Vielen Dank

Lg Nabela

Servus,
ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Wie wäre es mit einem Steuerberater?
MfG Hydropath

Servus,

ist kein Problem.
Ich bin mir nicht dabei ganz sicher, ob mir ein Steuerberater helfen könnte, da es eine Studiumaufgabe ist und ich denke mal das es sich nicht rentieren würde wegen eine Frage einen Steuerberater zu holen…

LG Nabela

Hallo Nabela,
deine letzte Interpretation ist richtig: Als „abzugsfähig“ bezeichnet man alle Ausgaben, die man vom zu versteuernden Einkommen „abziehen“ darf, bevor aus dem verbleibenden Einkommen (per Steuertabelle) die Einkommensteuer berechnet wird.
Ich hoffe, das hilft.
Viele Grüße
Roger