Liebe Experten, ich habe gelesen, dass in Deutschland für alle Bürger Auskunftspflicht besteht. Was bedeutet das? Und wer kann Auskünfte über mich erfragen? Muss ich allen Behörden detailierte Auskünfte erteilen? Vielen Dank
Hallo,
die Auskunftspflicht betrifft jede Menge Bereiche von
Steuerrecht usw. (siehe Wikipedia unter Auskunftspflicht) - willst du es konkreter für einen Bereich wissen oder nur allgemein ??
Gruß
Ich bin nicht kompetent dafür, will auch nicht beleidigen, aber vorab ein bißchen eigeninitiatives Suchen im Netz (z.B. ‚googeln‘) durch Fragesteller darf man doch wohl voraussetzen!
M.W. hat man nur ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn man sich oder nahe Verwandte dadurch belasten würde.
Hi,
sorry,aber da kennen ich mich nicht aus.
LG
Hallo,
sieh mal da nach:
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/2187…
MfG
KKl
Liebe Experten, ich habe gelesen, dass in Deutschland für alle
Bürger Auskunftspflicht besteht. Was bedeutet das? Und wer kann Auskünfte über mich erfragen? Muss ich allen Behörden :detailierte Auskünfte erteilen? Vielen Dank
Hallo,
entweder täuscht Dich Deine Erinnerung, Du hast etwas falsch verstanden oder der Text, den Du gelesen hast, war schlicht falsch. In Deutschland besteht keine allgemeine Auskunftspflicht. Für jede Auskunft, die eine Behörde von Dir möchte, benötigt sie eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Davon gibt es eine ganze Menge, die sich aber jeweils auf einen speziellen Zweck beziehen, also z.B. bestimmte Informationen, die für die Festsetzung der Steuer erforderlich sind.
Gruß
Michael
Hallo,
Liebe Experten, ich habe gelesen, dass in Deutschland für alle
Bürger Auskunftspflicht besteht. Was bedeutet das? Und wer
kann Auskünfte über mich erfragen? Muss ich allen Behörden
detailierte Auskünfte erteilen? Vielen Dank
Wo haben Sie das denn gelesen? Der Zusammenhang wäre interessant, um zu der Frage etwas zu sagen.
Gruß
cosis
Hallo,
Auskunftspflicht ist ein weiter Begriff. Wenn Sie zum Beispiel in eine Autokontrolle geraten, sind sie verpflichtet Auskünfte über sich und Wohnort, Führerschein usw zu geben. Bei einer Behörde wo sie Leistungen beantragen müßen sie auch alles über sich angeben, was die wissen wollen. Vor Gericht sind sie auch verpflichtet Auskunft über sich zu geben. Das sind nur einige der Möglichkeiten, alles hier aufzuführen wäre zu viel. Nur zum Schluß noch schnell, ein Nachbar hat dagegen keine Rechte, wenn der sie auffordert Auskunft zu geben, sind sie dazu nicht verpflichtet! Am besten sie schauen mal auf dieser Seite nach: http://www.juraforum.de/forum/erbrecht/a-2314-bgb-um… oder hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftspflicht dort sollte alles etwas genauer stehen!
Freundliche Grüße,
Klaus
Hallo Feuersteins,
im § 18 ZensG (ist das Gesetz zur Regelung der Volkszählung) steht unter Absatz 1:
§ 18 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
(1) Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht. Die Auskunft über die Erhebungsmerkmale nach § 7 Absatz 4 Nummer 19 ist freiwillig.
§ 7 Abs 4 Nummer 19:
Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen).
Gruß
Hans
Liebe Experten, ich habe gelesen, dass in Deutschland für alle
Bürger Auskunftspflicht besteht. Was bedeutet das? Und wer
kann Auskünfte über mich erfragen? Muss ich allen Behörden
detailierte Auskünfte erteilen? Vielen Dank
Hallo und guten Morgen
Leider kann ich Ihnen zu dieser Frage keine Antwort geben, da ich aus der Schweiz komme. Ich nehme aber an, dass es immer auf die Situation in der Sie sich befinden ankommt.
L. G. Jango
Hallo diefeuersteins, die Auskunftspflicht kann von Behörde zu Behörde verschieden sein z.B. wenn du vor hast zu heiraten dann hast du eine Auskunftspflicht über deine „Vorehen“, aber das Standesamt will nicht deine Kontoauszüge sehen. Die Kontoauszüge gehört z. B. beim Sozialamt auch zur Auskunftspflicht.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen bei deinem Problem.
Gruß hexe1971
Das ist ein sehr schwammiges Rechtsgebilde, auf das ich wohl keine sehr befriedigende Antwort geben kann. Man ist zwar den Behörden gegenüber Auskunftspflichtig, aber bis zu welchem Grad, das kann ich auch nicht genau beantworten.
Aus den Medien habe ich jetzt kürzlich sogar erfahren, das gewisse Behörden jetzt sogar das Recht haben, perönliche Daten an dubiose Adresshändler zu veräußern und der Bürger nur begrenzte Einspruchrechte dagegen hat.
BRD = Bananenrepublik Deutschland (meine Meinung)
Gruß
Hallo,
diese Frage ist so allgemein gehalten, dass ich darauf nicht antworten kann. Natürlich kann der Bürger durch eine Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift verpflichtet werden, ganz bestimmte Auskünfte zu geben. Hierzu müsste ich schon den genauen Sachverhalt kennen, um eine konkrete Antwort geben zu können.
Gruß
ReiWeb