Kennt jemand Voraussetzungen für die Autorisation?
Hallo,
vielen Dank für die bisherigen guten Antworten!
Ich habe noch eine Nachfrage:
Kennt jemand konkret Voraussetzungen für eine Autorisation?
Die Eintragung im Gewerbeschein ist offensichtlich nicht alleine bei allen Herstellern ausreichend.
Autorisation bedeutet, wenn ich das hier richtig verstanden habe, dass der Hersteller den Einkauf und den Verkauf seines Produktes nur einigen Ausgewählten gestattet (Ziel: Verhinderung von Konkurrenz, Aufbau und Erhalt von Monopolstellungen, Produktimage) und seine Produkte erst durch Vorlage seiner Legitimation beim Großhändler erworben werden können.
Ich könnte mir vorstellen, dass als Voraussetzungen
eine gewisse Ladengröße (oder überhaupt ein Ladengeschäft),
eine spezielle Ausbildung (kaufmännisch - handwerklich),
eine bereits aufgebaute Reputation,
ein erreichtes Image,
eine bestimmte Produktvielfalt,
die vertriebene Produktqualität,
eine bestimmte Mindest-Verkaufsquantität
vorliegen soll.
Hat jemand Erkenntnisse darüber? Mag jemand Beispiele nennen?
Was -nicht wer- entscheidet über „autorisierter“ Fachhändler?
(Antworten natürlich gerne auch per Mail. Ich kann verstehen, dass es da Geschäftsgeheimnisse geben soll.)
Vielen Dank schonmal an die Antworter im Voraus!
Ingo