Was bedeutet 'autorisierter EDV-Fachhandel'?

Hallo,
weiß jemand die Bedeutung von „autorisierter EDV-Fachhandel“?
Gelesen habe ich das in einem Neukundenantrag bei einem Großhändler bei mir um die Ecke.

Meine einzige bisherige Erklärung ist, dass Elektronikhandel o.ä. auf dem Gewerbeschein eingetragen sein muss.

Ich meine nicht, dass ein Ladengeschäft damit verbunden ist.
Die Frage stellt sich also, von wem autorisiert und ab wann oder wodurch autorisiert?

Vielen Dank im Voraus über Hilfe und Tipps
(auch gerne per Mail),
Ingo

Hi Ingo,

weiß jemand die Bedeutung von „autorisierter EDV-Fachhandel“?
Gelesen habe ich das in einem Neukundenantrag bei einem
Großhändler bei mir um die Ecke.

Für mich hat das die gleiche Bedeutung wie „Königlicher Hoflieferant“. :wink:

Meine einzige bisherige Erklärung ist, dass Elektronikhandel
o.ä. auf dem Gewerbeschein eingetragen sein muss.

Daß ein Unternehmen, das gebrauchte Babykleidung verkauft, nicht im Elektronikhandel aktiv sein wird, ist schon klar. Insofern wird irgendwie das Thema Handel mit elektronischen Erzeugnissen da stehen.
Aber das ist eine Sache zwischen Lieferant und Kunde.

Die Frage stellt sich also, von wem autorisiert und ab wann
oder wodurch autorisiert?

Keinesfalls von einer amtlichen Stelle. Ein Unternehmen wird eine solche „Auszeichnung“ aussprechen. Es geht dann eher um speziellere Konditionen und eine evtl. bessere Versorgung mit technischen Unterlagen etc.

als Tip: http://www.hifi-regler.de/beratung/guenstiger.php?SI…

mfg Ulrich

Daß ein Unternehmen, das gebrauchte Babykleidung verkauft,
nicht im Elektronikhandel aktiv sein wird, ist schon klar.

Hallo Ulrich,

Ich darf doch mal eben aus meinem Gewerbeschein zitieren:
Einzelhandel mit Textilien,…, Hard- und Software,…

Gruß
Sticky

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Hallo.

weiß jemand die Bedeutung von „autorisierter EDV-Fachhandel“?

Der Händler hat einen Vertrag mit einem Hersteller, Großhändler oder Haumichblau, bei dem er seinen Zimt bezieht. Damit ist er „autorisiert“, Produkte der Firma X zu verkaufen.

Ich bin z.B. autorisierter Fachhändler für 1&1, für SoftMaker, Sage u.a. - das heißt nur : ich verkaufe ganz legal deren Zeug.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi Sticky,

Ich darf doch mal eben aus meinem Gewerbeschein zitieren:
Einzelhandel mit Textilien,…, Hard- und
Software,…

Das hab ich wohl ein wenig zu salopp formuliert. Stünde darin nur der Handel mit gebrauchter Kleidung, so ist anzunehmen, daß die Kompetenzen für eine Autorisierung nicht reichen.
Wobei die Ansprüche der Hersteller maßgeblich sind.

mfg Ulrich

Hallo Ingo,

Die Antwort von Eillicht zu Vensre stimmt. Ergänzend will ich nur noch sagen, daß manche Firmen nur an „autorisierte“ Händler verkaufen.

Ich habe mal versucht, ein sehr seltenes Zusatzteil für einen Epson Drucker direkt von Epson zu beziehen. Keine Chance, man beliefere nur autorisierten Händler. Aber keiner von denen hatte es auf Lager (weil selten), und keiner hatte Bock es zu bestellen (weil nur 30 DM teuer). Ich habe es dann auch nur über „Vitamin B“ gekriegt.

Gruß,

Tim

Danke! Folgefrage: Wie wird man ‚autorisierter‘?
Hallo,
vielen Dank!
Folgefrage steht ja schon im Titel…

Ingo

Hi Ingo,

Folgefrage steht ja schon im Titel…

Das sollte doch nun wirklich klar geworden sein. Wende dich an die Firmen, deren Produkte du verkaufen möchtest.

mfg Ulrich

Kennt jemand Voraussetzungen für die Autorisation?
Hallo,
vielen Dank für die bisherigen guten Antworten!

Ich habe noch eine Nachfrage:
Kennt jemand konkret Voraussetzungen für eine Autorisation?

Die Eintragung im Gewerbeschein ist offensichtlich nicht alleine bei allen Herstellern ausreichend.
Autorisation bedeutet, wenn ich das hier richtig verstanden habe, dass der Hersteller den Einkauf und den Verkauf seines Produktes nur einigen Ausgewählten gestattet (Ziel: Verhinderung von Konkurrenz, Aufbau und Erhalt von Monopolstellungen, Produktimage) und seine Produkte erst durch Vorlage seiner Legitimation beim Großhändler erworben werden können.

Ich könnte mir vorstellen, dass als Voraussetzungen
eine gewisse Ladengröße (oder überhaupt ein Ladengeschäft),
eine spezielle Ausbildung (kaufmännisch - handwerklich),
eine bereits aufgebaute Reputation,
ein erreichtes Image,
eine bestimmte Produktvielfalt,
die vertriebene Produktqualität,
eine bestimmte Mindest-Verkaufsquantität
vorliegen soll.

Hat jemand Erkenntnisse darüber? Mag jemand Beispiele nennen?
Was -nicht wer- entscheidet über „autorisierter“ Fachhändler?

(Antworten natürlich gerne auch per Mail. Ich kann verstehen, dass es da Geschäftsgeheimnisse geben soll.)

Vielen Dank schonmal an die Antworter im Voraus!
Ingo

Hallo.

Kennt jemand konkret Voraussetzungen für eine Autorisation?

Das kann ein ganz doll bunter Blumenstrauß sein :

  • erfolgreiche Teilnahme an Schulungen

  • bestimmte „Papiere“ (in meiner Branche z.B. MCSE, MCSD), wozu auch eine Zertifizierung nach ISO bumsdich gehören kann

  • Mindestabnahmemengen => Umsatznachweis

  • Gebietsschutz-Einhaltung

  • dito Kundenschutz

  • technische Mindestausstattung

  • ggf. First-Level-Supportmöglichkeit

  • Übernahme von Messebetreuungsaufgaben …

Der Coladu Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt; Dir wird also nix anderes übrig bleiben, als Dich im Fall des Falles mit Deinem jeweiligen Geschäftspartner ins Benehmen zu setzen.

Gruß Eillicht zu Vensre

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