In meinem Darlehensvertrag steht, dass ich eine Konvertierung ( Fremdwährungsdarlehen ) vornehmen kann, mit einer Avisofrist von 14 Tagen. Bedeutet dies, dass die Bank innerhalbe von 14 Tagen, nach meiner Unterschrift die Konvertierung vorgenommen haben muß ?Freue mich über jede Antwort, denn in Google kann ich darüber nichts finden.