Was bedeutet bei einem Zwischenzeugnis

… folgender Satz:

Fr.X vertritt immer die Interessen unserer Firma ?!?

Vielen Dank für die Antworten!

Moin,

… folgender Satz:

Fr.X vertritt immer die Interessen unserer Firma ?!?

alles oder nichts.
Nur ein vollständiges Zeugnis, auch Zwischenzeugnis ist bewertbar.

Gandalf

Guten Morgen!

Selbstverständlich ist das Zwischenzeugnis vollständig, wollte nur nicht das ganze Z>eugnis reinsetzten. Bis auf diesen Satz konnte ich alles entschlüsseln.

Trotzdem Danke!

Hi!

Selbstverständlich ist das Zwischenzeugnis vollständig, wollte
nur nicht das ganze Z>eugnis reinsetzten. Bis auf diesen Satz
konnte ich alles entschlüsseln.

Das glaube ich nicht, denn könntest Du das, wüsstest Du auch, dass man keine einzelnen Sätze entschlüsseln kann.

Gruß
Guido

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Naja ich bin der Meinung das ich das doch konnte, aber gerne werde ich es jetzt vollständig veröffentlichen in der Hoffnung das meine Frage beantwortet wird :wink:

Frau XY geboren am xx.xx.xxxx trat am 1.August 2001 zunächst als Kauffrau im Einzelhandel in unser Unternehmen ein. Hierüber gibt es ein separates Ausbildungszeugnis Auskunft. Nach ihrer Ausbildungszeit wurde sie ab 9.Juli 2004 in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Ihr Einsatz erfolgt als Verkäuferin/Kassiererin in unserem Markt in …

In dieser Funktion ist sie im Wesentlichen für die

bla
bla
bla
usw. :smile:

Ferner vertritt sie die Marktleitung während dereen Abwesenheit und ist dann auch zuständig für reibungslose Marktorganisation
usw…

Sie verfügt über ein fundiertes Fachwissen und umfassende Erfahrungen.
Beides weiß sie stets erfolgreich und zeilorientiert in die Praxis umzusetzen. Wir kennen Frau XXX als eine zuverlässige, gewissenhafte und ehrliche Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben immer selbständig und termingerecht erledigt. Sie ist den Anforderungen und Belastungen ihres täglichem Arbeitsaufkommen gut gewachsen.

Frau XXX vertritt immer die Interessen unserer Firma. Sie stellt uns mit ihren Leistungen stets voll zufrieden. Unseren Kunden gegenüber verhält sie sich immer freundlich und hilfsbereit. Ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber ihren Vorgesetzten und Kollegen sind stets einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau XXX erteilt. Sie steht in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis. Wir danken Frau XXX für ihre stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf die Fortsetzung der produktiven und angenehmen Zusammenarbeit.

Sorry für eventuelle Rechtsschreibfehler, habs eilig :wink:

So und nun bedanke ich mich jetzt schonmal für hilfreiche Antworten!

Hallo

„Vollständig“ heißt „vollständig“, also auch die Beschäftigungsfelder.

Dennoch kann man anhand der Auszüge sagen, das Zeugnis ist gut. Der Satz mit den Interessen ist ok.

Gruß,
LeoLo

Guten Morgen!

Vielen Dank für die Antwort!

Du meinst das „vollständig“ wie ich es richtig geschrieben habe? :smile:

Ich nehme alles zurück :wink:

Zu schnell gelesen…

Ich würde sagen, prima Zeugnis.

Wenn da stehen würde „handelt im Interesse der Kunden“ - heißt das meist, „zu Lasten der Firma bzw. nicht in deren Sinne“.

Und auch, dass sie hoffen, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen ist ein gutes Zeichen. Sonst würde der Satz fehlen.

Meine Meinung …