Was bedeutet besenrein?

Wenn ein Mieter eine Wohnung „besenrein“ zurückgibt, wie sauber muss dann die Wohnung sein?
Fenster geputzt?
Gefliester Balkon geputzt?
Wasserablaufrinne am Balkon gesäubert?
Wasserperlatoren und Armaturen kalkfrei?
Duschtüre kalkfrei? (Was ist mit Kalk in den Gummidichtungen?)
Dürfen Duschkopf und Duschschlauch abgenutzt (rostig/fleckig/kalkig) sein?

Bedeutung besenrein (grundsätzlich)
http://www.mieterbund.de/864.html

Wobei die genannten Punkte allesamt auch unter die Obhutspflichten des Mieters fallen.
Der Mieter hat die ihm überlassene Mietsache pfleglich zu behandeln.
Schäden die durch mangelnde Pflege entstehen während der Mietzeit entstehen, können dem Mieter zur Last gelegt werden und der VM kann Schadenersatz verlangen.
Ebenso hat der Mieter die Pflicht Schäden an der Mitsache umgehend dem VM mitzuteilen, damit er reagieren kann und größere Schäden verhindert werden können.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhuts…
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Bei verkalkten Armaturen, Dichtungen und rostigen Schläuchen wird der VM vermutlich hellhörig werden.

Gruß
M.

Bei verkalkten Armaturen, Dichtungen und rostigen Schläuchen
wird der VM vermutlich hellhörig werden.

Kalk kann man ja mit entsprechenden Putzmitteln entfernen aber bei Rost stimme ich Dir zu, da läuft was falsch.

Mahlzeit,

Kalk kann man ja mit entsprechenden Putzmitteln entfernen

Ja eben, die Reinigung sollte regelmäßig erfolgen, dann stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.

aber
bei Rost stimme ich Dir zu, da läuft was falsch.

Das ist etwas was dem VM mitgeteilt gehört und zwar dann, wenn man es bemerkt.

Gruß
M.

Nach der Definition bedeutet besenrein also in etwa „mit dem Besen grob gereinigt“. Auf diesem Standpunkt steht unser angenommener Mieter.

Die Dusche ist klebrig, in den Ecken und Fugen überall Kalk, die Kacheln sind stumpf, die Schläuche der Dusche klebrig und braun. Die Türe ist matt vor Kalk.

Der VM hat den M um eine Vorbesichtigung ca. 1 Woche vor Auszug gebeten, damit eventuelle Mängel noch vom M vor Auszug beseitigt werden können. Der M hat abgelehnt. Am Übergabetag meinte der M, das sei das beste, was er machen könne, schließlich sei ja nur besenrein vereinbart.

Darf der VM nun einen Putzdienst bestellen und dessen Kosten von der Kaution einbehalten? Der Nachmieter ist entsetzt.

Der VM erstellt ja ein Übergabeprotokoll (inkl. Fotos zur Dokumentation)und geht das mit dem Mieter (unter Zeugen) durch…
darauf müssen solche Mängel erscheinen und dem Mieter muss Gelegenheit gegeben werden diese zu beseitigen. Und erst dann können andere Maßnahmen ergriffen werden.
Ein total verkalktes Bad aufgrund fehlender Pflege ist ein Mangel an der Mietsache und hat mit „besenrein“ nichts zu tun.
Nehmen wir mal das hier, auch wenn die Ausgangssituation nicht 100% passt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-__f14809…

Klar altern auch Armaturen auch irgendwann und die verchromte Oberfläche glänzt evtl. nicht mehr ganz so schön, auch bei pfleglicher Behandlung, aber oberflächliche Kalkflecken die nicht mehr zu entfernen sind??
Ich weise allerdings darauf hin, dass hier auch andere Empfehlungen ausgesprochen werden, aber ich denke man geht davon aus, dass die Mietsache inkl. der Sanitären Einrichtungen dort während der Mietdauer pfleglich behandelt wurden.
http://www.google.de/search?q=%22nutzen+sich+mit+den…

Die Grenzen dazu dürften fliessend sein, wobei man sicher davon ausgehen kann, dass ein Neumieter ein derartiges Bad bei der Besichtigung als Mangel ansehen würde…

Es gibt hierzu auch ein Urteil:
http://www.mieterbund.de/1012.html
Ich hoffe das ist nur ein Einzelfall…

Im Rahmen der neuen Trinkwasserverodnung (Schutz vor Legionellen) bekommt man auch vom Prüflabor neben dem Befund auch die Empfehlung, seine Mieter an die regelmäßige Reinigung der Armaturen und auch deren Perlatoren zu erinnern…

Wenn also wie in dem Urteil oben geschildert der VM grundsätzlich (wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde) auch für diese Dinge zuständig wäre, dann würde er je nach Härtegrad des vorhandenen Leitungswassers regelmäßig…vielleicht alle 4 Wochen beim Mieter vor der Tür stehen ;o)

Hat jemand von Euch eine andere Einschätzung?

Hallo,

Die Grenzen dazu dürften fliessend sein, wobei man sicher davon ausgehen kann, dass ein Neumieter ein derartiges Bad bei der Besichtigung als Mangel ansehen würde…

Ganz klar, ist aber eben nicht die Frage.

Es gibt hierzu auch ein Urteil: http://www.mieterbund.de/1012.html Ich hoffe das ist nur ein Einzelfall…

Vor allem trifft es aber den hier diskutierten Fall nicht so richtig. Da ging es wohl um Kalk, der sich in den Armarturen absetzt und nicht um Kalk, der sich durch das austretende Wasser an Oberflächen abgesetzt hat.

Im Rahmen der neuen Trinkwasserverodnung (Schutz vor Legionellen) bekommt man auch vom Prüflabor neben dem Befund auch die Empfehlung, seine Mieter an die regelmäßige Reinigung der Armaturen und auch deren Perlatoren zu erinnern…

Und das verpflichtet dann den Mieter? Und zu was genau? Ich vermute, dass das ein höflich gemeinter Hinweis im eigenen Interesse ist. Ist denn inzwischen wenigstens geklärt, ob wie diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können?

Wenn also wie in dem Urteil oben geschildert der VM grundsätzlich (wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde) auch für diese Dinge zuständig wäre, dann würde er je nach Härtegrad des vorhandenen Leitungswassers regelmäßig…vielleicht alle 4 Wochen beim Mieter vor der Tür stehen ;o)

Das würde dann den Mieter vielleicht dazu animieren es gleich selbst zu machen ;o)
Asonsten könnte sicher auch eine Anlage eingebaut werden, die den Kalk reduziert. Da kann man solchen Ärger sicher schon im Vorraus vermeiden und dies sogar als weiteren Vorzug der Wohnung angeben.

Hat jemand von Euch eine andere Einschätzung?

Rechtlich ist die Lage ganz eindeutig auslegungsfähig. Besenrein bedeutet groben Schmutz zu entfernen, wobei auch schonmal erklärt wurde, dass damit loser oberflächlicher Schmutz gemeint ist.
Wer zum Beispiel solche weißen Kunststofffenster kennt, weiß das man die man zwar „normal“ putzen kann und trotzdem sieht der Kunststoff irgendwann nicht mehr sauber aus. Mit entsprechenden Putzmitteln kann diese nicht losen Dreck trotzdem wieder entfernt werden. Der Mieter muss allerdings die Fenster nur von grobem Schmutz befreien. Bei den Armarturen und Duschwänden würde ich auch meinen, dass Kalkflecken regelmäßig abgewischt werden können. Eine Grundreinigung muss bei Auszug allerdings nicht stattfinden. An das Innere von Rohren oder Armaturen muss der Mieter sicher auch nicht ran, weder während der Nutzung noch zum Auszug.

Am besten man investiert so, dass solche das „Grobe“ übersteigenden Verschmutzungen so weit als möglich reduziert werden und/oder kalkuliert einfach eine Grundreinigung in die Miete ein und/oder formuliert seinen Mietvertrag rechtssicher dahingehend, dass dies alles auf den Mieter übertragen wird.

Grüße

Hai,

vielen Dank für Dein Statement.

Die Grenzen dazu dürften fliessend sein, wobei man sicher davon ausgehen kann, dass ein Neumieter ein derartiges Bad bei der Besichtigung als Mangel ansehen würde…

Ganz klar, ist aber eben nicht die Frage.

Stimmt…war auch eher „laut“ gedacht um die Situation aus
einer anderen Perspektive zu beleuchten.

Es gibt hierzu auch ein Urteil: http://www.mieterbund.de/1012.html Ich hoffe das ist nur ein Einzelfall…

Vor allem trifft es aber den hier diskutierten Fall nicht so
richtig. Da ging es wohl um Kalk, der sich in den Armarturen
absetzt und nicht um Kalk, der sich durch das austretende
Wasser an Oberflächen abgesetzt hat.

Hier ist ein anderer Link:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_473-C-3…
Da wird es etwas deutlicher, dass es wohl tatsächlich um den Zustand innerhalb der Armaturen geht…

Im Rahmen der neuen Trinkwasserverodnung (Schutz vor Legionellen) bekommt man auch vom Prüflabor neben dem Befund auch die Empfehlung, seine Mieter an die regelmäßige Reinigung der Armaturen und auch deren Perlatoren zu erinnern…

Und das verpflichtet dann den Mieter? Und zu was genau?

nein

Ich
vermute, dass das ein höflich gemeinter Hinweis im eigenen
Interesse ist.

ja, vermutlich

Ist denn inzwischen wenigstens geklärt, ob wie
diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können?

Gute Frage, wir sind bislang den Empfehlungen von Haus & Grund
gefolgt, für mich plausibel. Bisher gabs auch seitens der
Mieter noch keine negative Rückmeldung. Eine abschliessende Klärung steht dann wohl noch aus.

Wenn also wie in dem Urteil oben geschildert der VM grundsätzlich (wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde) auch für diese Dinge zuständig wäre, dann würde er je nach Härtegrad des vorhandenen Leitungswassers regelmäßig…vielleicht alle 4 Wochen beim Mieter vor der Tür stehen ;o)

Das würde dann den Mieter vielleicht dazu animieren es gleich
selbst zu machen ;o)

Eben.

Asonsten könnte sicher auch eine Anlage eingebaut werden, die
den Kalk reduziert. Da kann man solchen Ärger sicher schon im
Vorraus vermeiden und dies sogar als weiteren Vorzug der
Wohnung angeben.

Das wäre ne Idee und wenn es eine Modernisierungsmaßnahme
darstellt ebenfalls umlegbar.

Rechtlich ist die Lage ganz eindeutig auslegungsfähig.

Ja gell, als ich den Beitrag begann war für mich die Sache
erstmal eindeutig…schon etliche Male wie anfangs beschrieben
praktiziert…dann kamen aber die Fragen…was wäre wenn…und
das hier:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo…
trägt nicht gerade zur Sicherheit bei.

Besenrein bedeutet groben Schmutz zu entfernen, wobei auch
schonmal erklärt wurde, dass damit loser oberflächlicher
Schmutz gemeint ist.
Wer zum Beispiel solche weißen Kunststofffenster kennt, weiß
das man die man zwar „normal“ putzen kann und trotzdem sieht
der Kunststoff irgendwann nicht mehr sauber aus. Mit
entsprechenden Putzmitteln kann diese nicht losen Dreck
trotzdem wieder entfernt werden. Der Mieter muss allerdings
die Fenster nur von grobem Schmutz befreien. Bei den
Armarturen und Duschwänden würde ich auch meinen, dass
Kalkflecken regelmäßig abgewischt werden können. Eine
Grundreinigung muss bei Auszug allerdings nicht stattfinden.

Sehe ich auch so…jetzt mal von den vernachlässigten
Sani-Einrichtungen mal abgesehen.

An das Innere von Rohren oder Armaturen muss der Mieter sicher
auch nicht ran, weder während der Nutzung noch zum Auszug.

An das Innere von Armaturen sicherlich nicht…aber wenn die
regelmäßig durchzuführenden Pflegemaßnahmen unterbleiben und
sich daraus Mängel ergeben…in einem Teppich könnte das auch
Ungeziefer sein…dann wäre das für mich nicht mehr im Bereich
der altersbedingten Abnutzung.

Am besten man investiert so, dass solche das „Grobe“
übersteigenden Verschmutzungen so weit als möglich reduziert
werden und/oder kalkuliert einfach eine Grundreinigung in die
Miete ein und/oder formuliert seinen Mietvertrag rechtssicher
dahingehend, dass dies alles auf den Mieter übertragen wird.

Das hab’ ich mir inzwischen auch gedacht…

Danke nochmal
M.

Gegen die Kosten der vom Vermieter zu zahlende Grundreinigung stehen Anwalts- Gerichts- Gutachterkosten, die sich nicht nur beim Unterliegen, sondern schon im Falle eines zu erwartenden Vergleiches bis auf eine Höhe weit über der Schadenssumme aufaddieren können.

vnA

Hallo,

Hier ist ein anderer Link:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_473-C-3…
Da wird es etwas deutlicher, dass es wohl tatsächlich um den
Zustand innerhalb der Armaturen geht…

Na alles klar, da steht, dass das Vermietersache wäre. Aber bei Amtsgerichtsurteilen ist naturgemäß immer etwas Vorsicht nicht verkehrt.

Ist denn inzwischen wenigstens geklärt, ob wie
diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können?

Gute Frage, wir sind bislang den Empfehlungen von Haus & Grund
gefolgt, für mich plausibel.

Wenig überraschend, dass die eine Umlagemöglichkeit sehen. Ebensowenig überraschend, dass es der Mieterbund anders sieht, haha.

Bisher gabs auch seitens der Mieter noch keine negative Rückmeldung.

Mussten die schonmal dafür zahlen?

Das wäre ne Idee und wenn es eine Modernisierungsmaßnahme darstellt ebenfalls umlegbar.

Na also.

Rechtlich ist die Lage ganz eindeutig auslegungsfähig.

Ja gell, als ich den Beitrag begann war für mich die Sache
erstmal eindeutig…schon etliche Male wie anfangs beschrieben praktiziert…dann kamen aber die Fragen…was wäre wenn…und das hier: http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo… trägt nicht gerade zur Sicherheit bei.

So ist das eben bei auslegungsbedürftigen Bestimmungen.

Sehe ich auch so…jetzt mal von den vernachlässigten
Sani-Einrichtungen mal abgesehen.

Da sehen bestimmt verschiedene Interessengruppen unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, was Vernachlässigung betrifft.

An das Innere von Rohren oder Armaturen muss der Mieter sicher auch nicht ran, weder während der Nutzung noch zum Auszug.

An das Innere von Armaturen sicherlich nicht…aber wenn die regelmäßig durchzuführenden Pflegemaßnahmen unterbleiben und sich daraus Mängel ergeben…in einem Teppich könnte das auch Ungeziefer sein…dann wäre das für mich nicht mehr im Bereich der altersbedingten Abnutzung.

Nee, Ungeziefer ist ganz klar etwas anderes.

Am besten man investiert so, dass solche das „Grobe“ übersteigenden Verschmutzungen so weit als möglich reduziert werden und/oder kalkuliert einfach eine Grundreinigung in die Miete ein und/oder formuliert seinen Mietvertrag rechtssicher dahingehend, dass dies alles auf den Mieter übertragen wird.

Das hab’ ich mir inzwischen auch gedacht…

Prima. Ich würde unbedingt auch diese Reihenfolge einhalten. So wenig wie möglich weißer Kunststoff und eine Entkalkungsanlage, eine Grundreinigung einkalkulieren und trotzdem alles auf dem Mieter abwälzen.
Wenn der dann nicht zur eigenen Zufriedenheit gereinigt hat, dann kann das, was noch zu tun ist eben ein Profi machen.

Grüße