Wir suchen eine gute, verständliche und ohne noch mehr Fremdwörter, Erklärung für das Wort „Unbilligkeit“!
Hier der Satz in dem das Wort vorkommt:
„Ein Verzicht des Aufwendungsersatzes gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 3 BayFWG kommt mangels erkennbarer Gründe von Unbilligkeit nicht in Frage.“
Wer also weiß was das Wort bedeutet bitte Antworten!
Danke