Ich habe diesen Ausdruck in einer Notariatsurkunde aus dem 18. Jahrhundert gefunden und kann keine vernünftige Übersetzung im Internet finden…
Ich habe diesen Ausdruck in einer Notariatsurkunde aus dem 18.
Jahrhundert gefunden und kann keine vernünftige Übersetzung im
Internet finden…
Das ist wohl besser eine Frage fürs Rechtsbrett. Dort solltest du die Sache aber etwas ausführlicher schildern.
Hi,
cernere, cerno, crevi, cretus: scheiden, trennen
de-: von …, (herab)
decernere: entscheiden, bestimmen, anordnen, beschließen
decretum: das Beschlossene, das Entschiedene = der (amtliche) Beschluß
a, ab (Präp. mit Ablativ): von, weg
qui, cuius, cui, quem, quo = der/welcher, dessen/welchen, dem/welchem, den/welchen, durch den/welchen
decretum a quo = Der Beschluß durch welchen (von wem beschlossen?)
lg O
Hi,
Auch!
decretum a quo = Der Beschluß durch welchen (von wem
beschlossen?)
Kaum.
Eher: …, von dem an (z. B. ein Rechtsvorgang herrührt)
Aber es ist, wie man beim Googeln erfährt, ein ganz bestimmter alter juristischer Fachausdruck.
H.
Hi
decretum a quo = Der Beschluß durch welchen (von wem
beschlossen?)Kaum.
Eher: …, von dem an (z. B. ein Rechtsvorgang herrührt)
Aber es ist, wie man beim Googeln erfährt, ein ganz bestimmter
alter juristischer Fachausdruck.
Es gibt den ähnlichen Fachausdruck: Iudex a quo.
http://de.wikipedia.org/wiki/Iudex_a_quo
Zitat:
Iudex a quo (lat.) ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts. Er bedeutet übersetzt „Richter, von dem es kommt“ bzw. „dessen Entscheidung angefochten wird“ (vgl. auch Devolutiveffekt). Der Begriff wird meist im Zusammenhang mit Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrechtsverfahren genannt.
http://www.juracafe.de/cms/front_content.php?idcat=1…
Zitat:
iudex a quo
Bezeichnung für den Richter der Ausgangsinstanz, dessen Urteil durch Rechtsmittel angefochten wurde („der Richter, von dem [das Urteil kommt]“).
o.K., man könnte evtl. „a quo“ auch mit „durch wen“ oder „durch was = (übertragen) womit, wodurch“ übersetzen.
Somit wäre decretum a quo = Der Beschluß durch welchen (durch wen/ den, von wem/ dem) nicht grundsätzlich falsch übersetzt.
lg O
Hi!
iudex a quo
Bezeichnung für den Richter der Ausgangsinstanz, dessen Urteil
durch Rechtsmittel angefochten wurde („der Richter, von dem
[das Urteil kommt]“).
So habe ich „decretum, a quo“ auffassen wollen: als Urteil/Erlass, mit dem ein Rechts- oder Verwaltungsvorgang beginnt.
o.K., man könnte evtl. „a quo“ auch mit „durch wen“ oder
„durch was = (übertragen) womit, wodurch“ übersetzen.
Somit wäre decretum a quo = Der Beschluß durch welchen (durch
wen/ den, von wem/ dem) nicht grundsätzlich falsch übersetzt.
Einverstanden.
Ich vermute ja nur etwas. Außer dass seinerzeit der Berufsberater aus mir einen Juristen machen wollte, habe ich mit der Rechtswissenschaft nichts zu tun. 
Schönen Gruß!
H.