Was bedeutet der Begriff Bauvorratsland ?

Hallo,

kann mir jemand erklären, was man unter dem Begriff „Bauvorratsland“ zu verstehen hat.

Mir ist ein Wiesen-Grundstück unter dem Begriff „kann als Bauvorratsland eingestuft werden“ angeboten. Der Verkäufer geht davon aus, dass sehr wahrscheinlich dieser Grund und Boden in den nächsten 5 Jahren zum Bauerwartungsland wird und in ca. 10 Jahren bebaut werden kann.

Hallo Experten, was meint Ihr dazu? Kann man den Begriff „Bauvorratsland“ so interpretieren?

Gruß
Hanifes

Ja.
Allerdings sind die genannten Zeiten ungefähr so genau, wie die Aussage am Roulettetisch, dass als nächstes Schwarz kommt.

vnA

Hallo,
ein feststehender Rechtsbegriff ist das meines Wissens nicht. Man kann sich also nicht etwa in Form einer Garantie darauf „verlassen“, dass der umschriebene Zustand eintritt. Wovon der Verkäufer „ausgeht“, würfte ihn wenig interessieren, wenn er sein Geld hat und „weg“ ist :wink:

„Legaldefiniert“ ist nur Bauerwartungsland (siehe §5 ImmowertV). Wenn die Fläche aber noch nicht mal in einem Flächennutzungsplan als Bauland dargestellt wird - was aus dem Kontext nicht hervorgeht - , ist das alles ein wenig „Wunschdenken“ :wink: Richtig gefährlich wirds dann, wenn die Fläche wohlmöglich noch in einem Landschaftsplan festgesetzt ist. Je nach ökologischer Komponente der örtilchen „Kommunalregierung“ dürfte das dann als „allerletztes“ Bauland werden :wink:

Gruß vom
Schnabel