Hallo Comunity,
ich hoffe ihr könnt mir bitte hier weiter helfen. Und zwar geht es um die Bedeutung des Folgenden Satzes: Der zustehende Urlaub wird, soweit nicht in der Natur genommen wird, abgegolten.
Bin mir nicht ganz sicher ob das bedeutet das der Resturlaubsanspruch verfällt oder nun entsprechend ausgezahlt wird.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.