Was bedeutet: Der zustehende Urlaub wird, soweit nicht in der Natur genommen wird, abgeg

Hallo Comunity,

ich hoffe ihr könnt mir bitte hier weiter helfen. Und zwar geht es um die Bedeutung des Folgenden Satzes: Der zustehende Urlaub wird, soweit nicht in der Natur genommen wird, abgegolten.

Bin mir nicht ganz sicher ob das bedeutet das der Resturlaubsanspruch verfällt oder nun entsprechend ausgezahlt wird.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Hallo Comunity,

ich hoffe ihr könnt mir bitte hier weiter helfen. Und zwar
geht es um die Bedeutung des Folgenden Satzes: Der zustehende
Urlaub wird, soweit nicht in der Natur genommen wird,
abgegolten.

wenn der Urlaub nicht genommen wird, gibt es Bares!

michael

Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz ist noch zustehender Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnises abzugelten. Das bedeutet, dass der Beschäftigte den Lohn, sowie eventuell, bei entsprehender tariflicher oder betrieblichen Vereinbarung, auch das zusätzliche „Urlaubsgeld“ für die entsprechende Zahl der noch zu gewährenden Urlaubstage ausbezahlt bekommt. 

Unklar ist für mich die Formulierung „soweit in der Natur nicht genommen wird“, Urlaub ist im „Urlaubsjahr“ zu nehmen.

Mit freundlichen Güßen 

Josef Vogt