alldieweil der Petrus Cornelius offenbar nicht mit der Mutter verheiratet war, könnte es (spekulativ! - ich weiß es nicht auf echt) hier eventuell „Patrem nescio“ bedeuten?
wenn diese - wie gesagt pur spekulative - Vermutung zuträfe, wiese die Anmerkung P.n. darauf hin, dass der Vater(sname) des von der Mutter benannten Kindsvaters Petrus Cornelius nicht bekannt ist.
Hallo Axl ! Vielleicht hatte derjeniege mehrere Nachnahmen ? Könnte aus dem Ausland sein , wo das erlaubt ist. Da hier nicht hat man nur die ersten Buchstaben eingetragen . Aber dies ist nur raterei . Könnte aber doch gut sein . Gruss Koschke !
sicher ist, dass 1790 Verheiratete einen gemeinsamen Ehenamen trugen. Hier sind die Eltern des Täuflings also nicht verheiratet. Welchen Anlass gäbe es, hier ausgerechnet den Familiennamen des Kindsvaters abzukürzen? Außer „P.n.“ steht da übrigens kein Nachname des Vaters, mehrere hat er also nicht.