Was bedeutet die Beitragsbefreiung für den Arbeitgeber von Rentenversicherung, bei einem Minijob für über die Pflegeversicherung Mitversicherte

Es geht also im Grundsatz darum wenn ein Pflegender einen Minijob ausüben möchte und hierzu eine Befreiung
für den Arbeitgeber einreichen soll, der den von der Rentenversicherungspflicht wegen Geringfügigkeit entbindet, wirkt sich das auf die von der Pflegeversicherung gezahlen Rentenbeiträge aus?
Ein solcher Antrag gilt ja dann für alle Minijobs. Wie weit sind die Kreise die so etwas zieht?

Moin,

der Arbeitgeber hat das nicht zu bestimmen!

Grundsätzlich funktioniert es folgendermaßen. Wird ein Minijob ausgeübt, zahlt der AG 15% RV-Beitrag und der AN die Differenz zum vollen RV-Beitrag, in diesem Jahr sind das insgesamt 18,7%, also 3,7% für den AN. Die Vorzeile für den AN sind enorm. Das komplette Entgelt wird dem Rentenkonto gutgeschrieben und, was noch wichtiger ist, die Zeiten werden der sg. Wartezeit voll angerechnet.
Der AN kann dieser Konstellation widersprechen und sagen, das tut nicht not, ich möchte keine 3,7% von meiner Knete abgezogen bekommen. Die Auswirkungen…Grob gesagt, kann man die Beitrgaszeiten und das eingezahlte Entgelt durch sechs teilen. Das wird gutgeschrieben, mehr nicht. Der AG muss zwar weiterhin 15% zahlen, die werden dann eben nicht voll gerechnet.

Wie meinst du das? Die Pflegeversicherung hat mit der Rentenversicherung erst mal nichts zu tun.

Data

Hallo!

Kannst Du die Frage auch mal besser und verständlicher stellen ?

Man ahnt mehr als man es wirklich liest.

Du pflegst einen Angehörigen und bekommst dafür von der Pflegeversicherung eine Zuzahlung auf dein Rentenkonto. Also später eine höhere eigene Rente.

Und jetzt fragst du, ob sich da was ändert, wenn Du noch einen Minijob annimmst ?
Nein, da ändert sich nichts, die Pflegeleistung bleibt doch erhalten, das muss sie aber auch wirklich !), also gibt es die Rentenzahlung der Kassen.

Und wenn Du den Eigenanteil der Rentenversichung beim Minijob nicht ausschließt, dann erhöht diese Eigenzahlung ebenfalls deine spätere Rente.
Nicht viel, aber immerhin.

Dein Chef (Arbeitgeber) hat damit nichts zu tun, er kann nicht von der Zahlung der Beiträge befreit werden. Nur von deinem Anteil auf den vollen Beitrag (die genannten 3,7 %).

Und wenn Du die nicht zahlen willst, dann musst Du es dem Chef angeben, dann zahlst Du sie auch nicht. Diese Erklärung gilt aber auch für weitere Minijobs, die Du noch ausüben wirst. Gleichzeitig oder später bei anderen Arbeitgebern.

MfG
duck313

Danke für die super schnellen Antworten. Sorry wenn ich das nicht klarer erklären konnte.

Hallo Dooyunow,

hier sind die wichtigsten Infos zusammengefasst:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html;jsessionid=5581486BDE2C54C96784F92D89D6AEB4

Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs - auch wenn der Pflegebedürftige ins Pflegeheim kommt (oder verstirbt).

Am besten eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Der persönliche Rentenverlauf (Alter, Bezug von Altersrente, Anzahl der Beitragsmonate …) können für die Entscheidung sehr wichtig sein.

Gruß
RHW