Hallo Ihr alle,
ich habe mal eine Frage in bezug auf die Lohnabrechnung. Ich versuche natürlich auch den Autor des Buches zu erreichen, aber mal sehen was dabei herauskommt… Folgender Sachverhalt. In einem Buch über Lohn/Gehaltsabrechnung heißt es unter anderem: " Wird die Nachtarbeit an Sonn - und Feiertagen geleistet, kann zusätzlich zum Feiertags - ein Nachtarbeitszuschlag steuerfrei gewährt werden. " Frage an euch: Was bedeutet diese " Kannregelung "? Bisher konnte ich noch nichts Näheres darüber in Erfahrung bringen, aber liege ich mit folgender Vermutung richtig? Auch wenn es völlig absurd klingt… je besser eine Firma wirtschaftet, daß die Verwaltung angewiesen wird, dem entsprechenden Arbeitnehmer aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage besser zu bezahlen? Weil, es heißt ja: " kann zusätzlich… ". Wer kann mich aufklären? Vielen Dank für eure Mühe.
Gruß Andreas