Hallo liebe Leute,
Was bedeutet die Klausel:"Arbeitstage,Beginn und Ennde der täglichen Arbeitszeit regelt der Arbeitsgeber nach billigem Ermessen."in einem Arbeitsvertrag?
Kann Sie mit dieser Klausel dazu "gezwungen"werden umzuziehen?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
PS:smiley:ie Erklärungen im Netz für "billigem Ermessen"haben nicht weiter geholfen für einen nicht Rechtsanwalt:smile:
Hallo
Der Arbeitgeber wahrt billiges Ermessen, wenn er die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt.
Es ist also im individuellen Falle eine Abwägung aller Interessen vorzunehmen, anstatt einer willkürlichen einseitigen AG-Entscheidung.
Ob die Klausel einer gerichtlichen Überprüfunf Stand hielte, sei mal dahingestellt. Übrigens sind ggf Vorankündigungsfristen zu wahren, in Anlehnung an Absatz 2 vom http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Übrigens: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?tem…
Gruß,
LeoLo