Hi, ich bin etwas über einem Jahr in eine Mietwohnung eingezogen. Ich habe dahmals für 2500€ Genossenschaftsanteile kauen müssen. Nun habe ich einen „Antrag auf Wohnungsbauprämie“ bekommen.
Ich weiß nun gar nicht wofür dieser genau gut ist und was ich da eintagen muss.
Ich bin Student und habe nur einen 400€-Job. Des weiteren haben meine Eltern einen Bausparvertag bei der BHW für mich laufen (denke der läuft auch auf meinen Namen). Ich habe auch noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, da ich ja auch kein richtiges Einkommen habe. Ich glaube ich habe auch keine Steuernummer, nur diese Identifikationsnummer.
So das ist alles was ich sagen kann…was muss ich nun das eintragen bzw. was würde das Absenden des Antrags für mich bedeuten. Hat das denn was mit der Dividende auf meine Genossenschaftsanteile zu tun? Darüber weiß ich nämlich auch nicht viel. Habe bisher auch noch keinerlei Zinsen auf diese bekommen.
Vielen, vielen Dank.
Und bitte solltet ihr mir helfen können schreibt mir bitte schön ausführlich, da ich echt keine Ahnung davon habe und das ja auch der erste mal für mich ist, dass mich mit so etwas konfrontiert werde.
Servus Andy!
Der Wohnungsbauprämienantrag kann nur Vorteile haben:
Damit beantragst Du, dass der Staat Deine Sparleistung fördert und zwar mit 8,8 % auf max. 512 € jährlicher Einzahlung. Gut, gell?
Folgende Zeilen beschreiben dies noch genauer.
Gruß
Rolf
Wohnungsbauprämien zahlt der Staat für Bausparer mit niedrigem bis mittleren Einkommen. Bezugsberechtigte dürfen nicht mehr als 25.600 Euro brutto verdienen, bei Ehepaaren darf das zu versteuernde Gesamteinkommen höchstens 51.200 Euro betragen.
Die Bausparprämie wird auf Antrag des Sparers von den Bausparkassen beim Finanzamt angefordert. Das Geld wird vom Finanzamt direkt auf das Bausparkonto überwiesen.
Dafür erhält der Bausparer über eine Zeit von maximal 10 Jahren Spardauer 512 Euro. Pro Jahr sind dies 51,20 Euro. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Bausparbeträge, bis zu 512 Euro jährlich bei Ledigen und bis zu 1024 Euro bei Verheirateten. Bei Ehepaaren liegen die Prämien und Einkommensgrenzen doppelt so hoch.
Zu versteuerndes Einkommen ist Grundlage
Allerdings wird beim Einkommen nicht der volle Bruttoverdienst zu Grunde gelegt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das bedeutet, dass vom Bruttogehalt noch Werbekosten und Betriebsausgaben abgezogen werden. Insofern kann der Bruttoverdienst deutlich über den vorgegebenen Grenzen liegen. Das gilt besonders für Selbstständige. Zur frühzeitigen Berechnung des zu versteuernden Einkommens sollte man einen Steuerberater konsultieren.
Es müssen mindestens 512 Euro jährlich gespart werden. Nach dem 10. Jahr werden keine Prämien mehr bezahlt, egal ob der Bausparvertrag weiter läuft oder nicht. Danach kann aber mit einem Neuvertrag die Wohnungsbauprämie wieder beantragt werden.
Jedes Jahr einen neuen Antrag stellen
Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr beantragt werden, sonst entfällt sie. Der Antrag für die Wohnungsbauprämie erhalten Sie von der Bausparkasse mit dem Kontoauszug jeden Januar per Post. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die Bausparkasse zurück. Den Rest regelt die Bausparkasse mit dem Finanzamt.
Über sieben Bauspar-Jahre muss man gehen
Wer innerhalb von sieben Jahren nach Abschluss des Bausparvertrages das Bauspar-Guthaben abruft, verliert seine Ansprüche auf Förderung und muss die Fördergelder zurückbezahlen. Aber danach darf das Guthaben auch für nicht-bauliche Zwecke ausgegeben werden.
hy, da kann ich dir leider auch nicht weiter helfen, aber da du deine eltern erwähnt hast frage doch mal diese. eltern haben meist die besten antworten. lg emomaus
Steht da keine Vertragsnummer oder Absender / Firmenadresse drauf?
Viele Grüße
Carsten
Hallo. Kenne ich mich leider nicht aus