Servus,
Dort steht, dass
ein Honorardozent nicht unbedingt einem freien Beruf angehören
muss. Er ist ja orts- und weisungsgebunden.
Ich glaube, es ist nützlich, die Fragestellung ein wenig zu strukturieren. Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen freiem Beruf, gewerblicher Tätigkeit und nichtselbständiger Arbeit ist eine Sache (mit der cassiesmann mit Recht ins Steuerbrett verweist).
Die sozialversicherungsrechtliche Frage der Rentenversicherungspflicht für einige Gruppen von Selbständigen ist eine andere Sache, die sich zwar mit der steuerlichen Seite ein wenig überschneidet, aber erstmal selbständig zu behandeln ist.
In dem zitierten Text von der Rentenversicherung geht es um Rentenversicherungspflicht auch für selbständig (= freiberuflich) tätige Lehrer. Im Unterschied dazu sind angestellte Lehrer „voll“ sozialversicherungspflichtig, d.h. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung.
Könnte man
dieses in ein Beschäftigungsverhältnis von A und B setzen?
Wenn das ihm Rahmen des Vertrages von A zulässig ist, und wenn das Honorar von A das hergibt, wäre das wohl schon möglich, wenn ein Anstellungsvertrag geschlossen und auch tatsächlich so durchgeführt wird, wie er vereinbart ist. Mit der Folge, dass A nicht rentenversicherungspflichtig ist, aber B voll in der Krankenversicherungspflicht und in der Sozialversicherung dabei ist, einschließlich Arbeitgeberanteilen, die dann A trägt. Wenn man die Beiträge von beiden zusammen nimmt, also wahrscheinlich teurer, als wenn bloß A rentenversicherungspflichtig ist und B ihm aus purer Freundschaft unentgeltlich assistiert. Wichtig dabei: Bei einem Lohn von bis zu 400€ im Monat („Minijob“) ist B nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wenn SV-Pflicht von B angestrebt wird, geht das bloß, wenn sein Lohn höher ist.
Wie wären die Konsequenzen für A und B steuerrechtlich?
Damit darf ich Dich ins Steuerbrett bitten, wegen der Struktur von et janze…
Schöne Grüße
MM