ist das öfters zu lesen?:
„der arbeitnehmer tritt im voraus alle etwaigen künftigen schadensersatzansprüche, die ihm im falle eines unfalles gegen dritte zustehen, in der jeweiligen höhe des betrages an die firma x ab, der sich durch die vergütungsfortzahlung der firma x ergibt.“
danke!
ist das öfters zu lesen?:
Yepp, isses (allerdings größtenteils in Vorstandsverträgen & Co. anzutreffen).
„der arbeitnehmer tritt im voraus alle etwaigen künftigen
schadensersatzansprüche, die ihm im falle eines unfalles gegen
dritte zustehen, in der jeweiligen höhe des betrages an die
firma x ab, der sich durch die vergütungsfortzahlung der firma
x ergibt.“
Nehmen wir an, Du bist unterwegs zu einem Termin und wirst von jemandem mal eben gepflegt über den Haufen gefahren. Folge: zwei Wochen Klinik, zwei Monate Reha, evtl. muß sich Dein Chef jemanden von einer Zeitarbeitsfirma als Ersatz leihen. Diese ganzen Kosten - sprich: das Gehalt, das er Dir während der Zeit weiterzahlen muß, die Kosten für einen Ersatz, etc. - kann er vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung als Schadenersatz einfordern. Deine persönlichen Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, was-weiss-ich) haben damit nichts zu tun.
Gruß
Renee