Das ist der Absatz über Kündigungen bei Preisanpassungen.
Der Lieferant ist verpflichtet, den Liefervertrag nach erfolgter Kündigung schnellstmöglich abzuwickeln. Sofern die Abwicklung nach den verbindlichen Vorgaben zum Lieferantenwechsel nicht bis zum mitgeteilten Zeitpunkt der Preisänderung möglich ist, hat der Kunde für die bis zur erfolgreichen Abwicklung vom Lieferanten erbrachte Stromlieferung Wertersatz auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen Vertragskonditionen zu leisten.
Was für einen Wertersatz muss der Kunde leisten?
Vielen Dank im Voraus!