Hallo,
Arbeitnehmer X hat folgendes im Vertrag stehen:
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende eines Klenderjahres gekündigt werden.“
Wenn ich das richtig interpretiere, so kann der AN immer nur zum 31.12 eines Jahres kündigen bzw. gekündigt werden und die Kündigung muss spätestens zum 30.06 vorliegen.
Mich macht der Satz „…zum Monataende eines Kalenderjahres gekündigt werden.“ stutzig . Bezieht sich das Wort Monatsende auf das Kalenderjahr und somit auf den letzten Monat im Jahr oder bezieht sich das Wort Monatsende auf irgend einen Monat im Jahr. In diesem Fall könnte der AN immer mit einer Frist von 6 Monaten zum letzten eines beliebigen Monats gekündigt werdn.
Wie seht Ihr das wie würde das ggf. ein Gericht sehen ?
Danke
Albert
Ein bißchen Restrisiko bleibt natürlich immer…