Was bedeutet diese Kündigungs-Klause ?

Hallo,

Arbeitnehmer X hat folgendes im Vertrag stehen:

„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende eines Klenderjahres gekündigt werden.“

Wenn ich das richtig interpretiere, so kann der AN immer nur zum 31.12 eines Jahres kündigen bzw. gekündigt werden und die Kündigung muss spätestens zum 30.06 vorliegen.

Mich macht der Satz „…zum Monataende eines Kalenderjahres gekündigt werden.“ stutzig . Bezieht sich das Wort Monatsende auf das Kalenderjahr und somit auf den letzten Monat im Jahr oder bezieht sich das Wort Monatsende auf irgend einen Monat im Jahr. In diesem Fall könnte der AN immer mit einer Frist von 6 Monaten zum letzten eines beliebigen Monats gekündigt werdn.

Wie seht Ihr das wie würde das ggf. ein Gericht sehen ?

Danke
Albert

Hallo

Wie seht Ihr das

Unklar ist die Formulierung. Unklarheiten gehen zumeist zu Lasten des AG. Insofern würde ich als AN folgendes machen: ich würde mich je nach Bedarf immer auf die für mich günstigere Auslegung berufen. Kündigt also der AG im Januar, dann würde ich auf Jahresende bestehen. Will ich als AN im Januar zu Ende Juli kündigen, dann eben anders herum :smile: Ein bißchen Restrisiko bleibt natürlich immer…

Andere Variante: AG offen darauf ansprechen und eine klare Regelung in den AV nachträglich aufnehmen.

wie würde das ggf. ein Gericht sehen ?

Da könntest Du ebensogut nach den nächsten Lottozahlen fragen…

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

Gruß,
LeoLo