Hallo, ich bin in den AGBs eines Dienstleisters im Internet auf folgenden Absatz gestossen:
§ 4 Haftungsfreistellung durch den Nutzer
Sie erklären hiermit, dass Sie XXX in Bezug auf jegliche Forderungen und Ansprüche freistellen und schadlos halten werden, die sich aus der Nutzung der Webseite oder aus der Verletzung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ergeben können. Sie erklären ferner, dass Sie XXX in Bezug auf jegliche Forderungen und Ansprüche freistellen und schadlos halten werden, die von Dritten aufgrund von Verletzungen dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund sonstiger Verletzung von Rechten Dritter durch Sie von Dritten XXX united erhoben werden. Dies gilt auch für angemessene Anwaltskosten.
Mein Verständnis ist, dass der Dienstleister bei Verstössen seinerseits an den AGBs nicht belangt werden kann.
Es wäre ziemlich dreist, so etwas zu schreiben. Kennt jemand den Hintergrund dieser Formulierung bzw. deren allgemein-rechtlich-praktische Auslegung?