ich hatte ein Gewerbe abgemeldet und hab nun nen Fragebogen bekommen, den satz verstehe ich nicht.
"[]Die Aufgabe des Betriebes/Unternehmens wird nicht erklrt (vgl. A 139(4) EStR)
ich habe eine Richtlinie 139 mit Absatz 4 gefunden, worin folgendes steht:
Veräußerung und Aufgabe eines
Mitunternehmeranteils
(4) Veräußert ein Mitunternehmer Teile seiner Beteiligung, ist der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfüllt. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG gilt auch für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Wer kann mir das bitte erklären,
Danke und Grüsse
Sven
Da es sich um einen Fragebogen handelt, wird es wohl ein gedrucktes Formular sein. Wenn ein solches Formular aber noch die Zitierweise A 139(4)EStR verwendet, muss es schon uralt sein. Bereits seit den Richtlinien 1993 werden die ESt-Richtlinien richtig mit R… EStR zitiert.
Lass Dich aber davon nicht verwirren: Das Finanzamt möchte nur wissen, ob Du den Betrieb fortzuführen gedenkst („Betriebsunterbrechung/ ruhender Gewerbebetrieb“) oder endgültig aufgegeben hast („Betriebsaufgabe“). Die Betriebsaufgabe führt dazu, dass vorhandene stille Reserven aufgedeckt, d. h. vorhandene Werte (z. B. wegen Vollabschreibung) der Besteuerung unterworfen werden. Danach wärst Du wieder normaler Privatmann ohne Betriebsvermögen. Wenn ein solcher Gewinn entsteht, ist er ermäßigt zu besteuern.