Rechtlich ist so eine Formulierung Blödsinn, und ich würde mich auch nicht dazu versteigen, darin eine Angebotsbindungsfrist zu sehen, ohne vom Vermieter hierzu eine Erklärung bekommen zu haben (ob die dann rechtlich haltbar ist, steht dann noch auf einem anderen Blatt). Wenn man es als Mieter jetzt als Angebotsbindungsfrist betrachtet, kann man das natürlich tun. Sollte der Vermieter etwas anderes gemeint haben, muss man dann sehen, wie man da wieder raus kommt. Einen Prozess wird man um solche Dinge sicherlich nicht führen wollen.
Insoweit würde ich empfehlen noch mal nachzufragen, was mit diesem Satz gemeint ist, und ob er als Angebotsbindungsfrist verstanden werden soll.