Was bedeutet dieses Schild?

Hallo!

http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/6765/display/1…

bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin.
Vielen dank für Antworten.LG

MLC / Military Load Class
Hallo,

http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/6765/display/1…

http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rische_Laste…

Servus
Masei1202

Moin,

Weiterführende Frage meinerseits:

Zitat Wikipedia:
"Nach Vorgabe des Bundesministeriums der Verteidigung werden die Schilder an den Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach und nach abgebaut. Auf den übrigen Straßen in Westdeutschland bleibt die vorhandene Beschilderung bestehen.

Die neuen Länder durften aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrags bis 1995 nicht beschildert werden. Dies wird bis heute beibehalten. Die MLC-Schilder sind daher im Straßenverkehr eines der letzten sichtbaren Zeichen der ehemaligen deutschen Teilung."

Wenn die Schilder nach und anch abgebaut werden bzw. in Osten keine existieren, woher wissen die Fahrzeugführer mit welchem Gewicht man über die eine oder andere Brücken fahren darf?
Gerade um Schäden an Brücke aber auch eigenem Material zu verhindern sollte man m.M. nach nicht nach dem „try & error“ Prinzip verfahren, oder doch?

Cu - Dominik

Moin,

… woher wissen die Fahrzeugführer mit welchem
Gewicht man über die eine oder andere Brücken fahren darf?

Vorschriftzeichen

Zeichen 253
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t,
einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Zeichen 262
tatsächliches Gewicht

Zeichen 263
tatsächliche Achslast

Zeichen 273
Verbot des Fahrens
ohne einen Mindestabstand

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger,
und Zugmaschinen,
ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

  • In Kombination mit
    Zeichen 274
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Um nur einige zu nennen.

Cu - Dominik

Alles in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) geregelt. :wink:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo.php
http://bundesrecht.juris.de/stvo/

mfg
W.