Was bedeutet dieses Testament ?

Die Verstorbene hat drei Kinder.
Der Sohn wurde als Haupterbe („Universalerbe“) eingesetzt, die beiden Töchter sollen den Pflichtteil erhalten.
—Erklärung:
Der Pflichtteil der Töchter resultiert daraus, dass beide in den letzten Jahren immer wieder, auch mit größeren Beträgen, unterstützt wurden. Kein Streit.
Das Haupterbe besteht jetzt aus einem halben Haus. Barvermögen deckt die anfallenden Kosten.

Weiter heißt es, sollte der Sohn das Haus zu seinen Lebzeiten verkaufen, fällt der Erlös an die drei Enkel.

Bedeutet das jetzt, dass der Sohn unterm Strich nichts bekommt, denn um die Pflichtteile auszahlen zu können, wird er das Haus verkaufen müssen ?

nein, er selbst würde auch immer das Pflichtteil bekommen.
bedeutet, sollte es nur einen geringen Erlös für das Haus (wieso eigentlich 1/2 Teil ?) geben, dann würde das durch 3 geteilt .
So hätten die 2 das Pflichtteil und er Alleinerbe ebenfalls nicht weniger.

Die Klausel mit dem vorzeitigen Verkauf kann (meines Erachtens nach wird sie es !) ungültig sein !
Hier sollte man sich bei Anwalt/Notar beraten lassen.

Auch über die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und „nur“ sein Pflichtteil zu verlangen.

Als gesetzliche Erben würden die Enkel nachrücken. Die müssten dann Haus verkaufen und die Pflichtteile erfüllen und dürften sich den möglichen Rest untereinander teilen.

MfG
duck313

Nachtrag

Nicht durch 3 teilen. das wäre falsch.

3 Kinder, davon 2 Pflichtteile = Sohn 1/3, Schwestern je 1/6 ( gesetzlich stünde ihnen auch je 1/3 zu, aber das ist auf die Hälfte reduziert, weil Pflichtteil).

Also Sohn 4/6 und die Schwestern zusammen 2/6 Anteil am Erlös.

aber doch nur dann, wenn er das erbe ausschlägt und nicht irgendwie als mindestanteil. und das pflichtteil ist auch kein stück vom haus, sondern ein betrag in geld.

deine rechnung verstehe ich hinten und vorne nicht.

ich habs doch berichtigt.
Was verstehst du daran nicht ?

Der Fall das er nur das Pflichtteil bekäme tritt ja nicht ein, wie die Nachrechnung ergab.
Er hat immer deutlich mehr als beide Schwestern zusammen.

Das man ausschlagen kann und auch Pflichtteil beansprucht, ist eine Wahlmöglichkeit, wenn man mit dem verzwickten Erbfall und der Abwicklung nichts zu tun haben will und auch Bargeld statt Immobilie haben will.

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so?
warum hältst du die klausel mit dem nicht-verkaufen-dürfen denn für ungültig, wenn du nicht mal den genauen text kennst? und wie groß ist dann noch der anteil des erben, wenn der größte anteil gar nicht mahr an ihn geht?

hier hilft eigentlich nur genau eins: mit dem wortlaut des testaments ab zum anwalt und beraten lassen. und zwar ganz fix, bevor die ausschlagungsfrist abläuft. und ab zur bank, um zu prüfen, ob man dieses halbe haus mit einer hypothek belasten könnte, um die schwestern auszuzahlen. und natürlich mit den schwestern reden, wie sie sich das ganze vorstellen - man denke an verzicht oder stundung.

ich halte in diesem fall noch genau gar nichts für sicher. wir hier wissen doch überhaupt nichts genaues, das ist doch alles nur rumraterei.

Das eine bedeutet nicht zwangsläufig das andere. Er bekommt eben zwei Drittel und die beiden anderen Teilen sich das andere Drittel. ImZweifel bliebe ihm als 2/3 vom Wert des Hauses.
Was mir nicht ganz klar ist, ist das halbe Haus. Wem gehört denn die andere Hälfte? Oder geht es um eine Doppelhaushälfte?
Spannend wäre sicher auch, welches Ausmaß die "größeren Beträge"haben, die die Töchter erhalten haben.
Damit könnte man nun zum Anwalt gehen. Ich befürchte nur, dass der am Ende, wenn es haarig werden sollte, mehr kostet als es bringt.