Die Verstorbene hat drei Kinder.
Der Sohn wurde als Haupterbe („Universalerbe“) eingesetzt, die beiden Töchter sollen den Pflichtteil erhalten.
—Erklärung:
Der Pflichtteil der Töchter resultiert daraus, dass beide in den letzten Jahren immer wieder, auch mit größeren Beträgen, unterstützt wurden. Kein Streit.
Das Haupterbe besteht jetzt aus einem halben Haus. Barvermögen deckt die anfallenden Kosten.
Weiter heißt es, sollte der Sohn das Haus zu seinen Lebzeiten verkaufen, fällt der Erlös an die drei Enkel.
Bedeutet das jetzt, dass der Sohn unterm Strich nichts bekommt, denn um die Pflichtteile auszahlen zu können, wird er das Haus verkaufen müssen ?