Was bedeutet Ehe- Partner bei einer Autoversicherung?

Hallo,

wenn jemand eine Autoversicherung abschließt, muss angegeben werden, ob der Versicherungsnehmer eine eigene Immobilie besitzt.

Der Satz im Versicherungsschein würde dann z.B. lauten:

„Der Versicherungsnehmer / sein im Haushalt lebender (Ehe-)Partner ist Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie (Ein-/Mehrfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus).“

Der sogenannte Partner, kann das auch die Mutter sein oder der Vater? Oder eben nur der Ehepartner oder Lebensgefährte?

Bitte antwortet nur, wenn Ihr es wirklich wisst, da ich schon genug verwirrt bin :wink:

Vielen Dank im Vorraus schon mal!!!

Hallo,

nein, der Partner ist niemals irgend ein Verwandter sondern damit ist immer der Lebenspartner innerhalb einer Beziehung gemeint.

Abgesehen davon ist das ein sog. „weiches Tarifmerkmal“, d. h. hier kann jeder Versicherer es gestalten und auslegen, wie er will.
Anders als z. B. die Regionalklasse oder der Hubraum, das sind harte Tarifmerkmale, die wie die weichen Einfluss auf den Beitrag haben.

Und eine Falschangabe würde ich nicht machen. So enorm groß sind die Einsparungen bei diesem Punkt in der Regel nicht!

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,
super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der Versicherer hat uns jedoch versichert, das es anders nicht geht.
Also Sohn wohnt bei Eltern in Immobilie, und wird dennoch als Partner eingetragen. Ich habe auch vermutet, dass dies eine Falschangabe ist. Aber wenn der Versicherer sagt, dass das in Ordnung ist (mündlich), kann man dann hinterher Ärger bekommen?
Oder bekommt man keinen Ärger, da „weiches Tarifmerkmal“?

Viele Grüße!

Das ist nicht verwirrend.

Mutter und Vater sind Eltern und keine Partner.

Es ist demzufolge der Ehepartner oder -falls unverheiratet- der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft.

Ganz einfach.
VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo zurück,

wenn von „(Ehe-)Partner“ gesprochen wird, ist auf jeden Fall der Ehepartner oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner gemeint, auf keinen Fall die Eltern oder sonstige Personen.

Viele Grüße

Sunshine

Tja,

das ist etwas schwierig!
Der Hintergrund ist sicherlich, dass der Vermittler gerne eine gute Prämie hinbekommen möchte und deshalb so eine Falschangabe in Kauf nimmt.

Handelt es sich hierbei um einen Vertreter, so würde ich mir einen dritten (z. B. den Vater) dazu nehmen, der im Zweifelsfall bezeugen kann, dass der Vertreter wusste, dass nicht „ein Partner“ sondern ein Elternteil Eigentümer der Immobilie ist. Dann kann sich die Versicherung im Nachgang nicht rausreden, denn der Vertreter ist ja Vertreter der Versicherung (mal abgesehen davon müsste er das eigentlich protokollieren, wird er aber nicht!).

Ist der Vermittler ein Makler, dann hilft all das wenig, denn der Makler ist per Gesetz Interessenvertreter des Kunden. Wenn er gegenüber eine Versicherung eine Falschangabe macht, dann muss der Kunde sich das zurechnen lassen.

Alles nicht so einfach aber so stellt es sich dar, wenn die Angabe eben nicht wahrheitsgemäß gemacht wird.

Gruß nochmal.

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,

ich kenne nur die Formulierung „Lebens- oder Ehepartner“ - aber wie auch immer: den Vater oder die Mutter würde wohl niemand ernsthaft als als einen solchen Partner bezeichnen.

Grüße, M

Hallo,

vielen Dank euch allen für die hilfreichen Tipps, ich bin jetzt viel schlauer als vorher!!

Danke Danke!

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Mit Partner ist natürlich der Lebensgefährte gemeint.

MfG

Stephan Brückner von http://www.saw-assekuranz.de/