Nun wurde der Anschluß mittels Erdkabel ( NYY ) gebracht. Dort
ist aber kein Kozentrischer Schutzleiter vorhanden gewesen!
Ist das nun ordnungsgemaess gewesen? Gibt es da von Bundesland
zu Bundesland Unterschiede?
Es gibt keine (mir bekannte) Vorschrift.
Bei uns verlegt der Netzbetreiber auch nur NYY.
NYCWY ist natürlich vorteilhafter.
Wie verhaelt es sich bei einer
Leitung die im Erdreich verläuft? Zum Bsp. Im Garten, reicht
da ein NYY ?
NYY ist voll in Ordnung.
Wer pfuschen die Ausnahme in der Norm nutzen will, darf auf kurzen Stücken auch austauschbar in Leerrohr NYM verlegen.
Soweit ich weiß (mich interessiert diese Ausname nicht, ich wende die sicher nicht an!) 7m Länge, druckfestes dichtes Rohr, einfache Austauschbarkeit, ohne Staunässe. Da dürft NYY billiger (und sicherer) sein.