Unter dem Punkt ‚Unterhaltsverzicht‘ steht: „der Ehegatten- Unterhaltsverzicht steht ab dem 01.01.2017 unter der auflösenden Bedingung, dass die Ehefrau aufgrund einer Erkrankung generell nicht in der Lage sein sollte, einer Erwerbsverpflichtung nachzugehen“. Frage: Wenn die Ehefrau nur eine kleine Erwerbsminderungsrente erhält, muss der Ehemann dann weiter Ehegattenunterhalt zahlen, oder greift der Unterhaltsverzicht? Vielen Dank!
Hallo,
so wie Du es schilderst, spielt die Höhe der Rente keine Rolle. Also wird der Wx wohl zahlen müssen.
Allerdings kommt es bei derartigen Formulierungen auf den exakten Wortlaut an, der in einem Zweifelsfall von einem Fachmensch (= Fachanwalt für Familienrecht) und ggfs. von einem Gericht geprüft werden müsste.
Außerdem muß immer geprüft werden, ob die Vereinbarung überhaupt rechtsgültig ist. So manche Scheidungsvereinbarung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist, wenn einzelne Bedingungen einen Teil unangemessen benachteiligen.
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die Antwort. Also, der Wortlaut lautet exakt so, wie ich ihn in Anführungsstrichen geschrieben habe, -direkt aus der Vereinbarung herausgenommen. Die Vereinbarung läuft seit 2008 und ist notariell beurkundet. Da eine Beratungsgepräch beim FA für Familienrecht teuer ist,- wohin kann man sich noch wenden, für eine verbindlichen Auskunft? Viele Grüße
Ja, Du solltest das von einer juristischen Fachperson klären lassen. Ich z.B. würde die Formulierung so interpretieren, dass nur eine Erwerbsunfähigkeit (und nicht schon eine Erwerbsminderung) den Unterhaltsverzicht aufheben kann.
Vielen Dank. Ich habe schon einmal bei einer Anwaltspraxis für Familienrecht angerufen und mich erkundigt wegen den Kosten eines Beratungsgespräches. Mir wurde der Betrag von 200 Euro genannt. Ich habe auch von Internetportalen gehört, wo man einem Anwalt online Fragen stellen kann. Gibt es irgendein Portal das preis-/leistungsmäßig empfehlenswert ist?