Was bedeutet es, eine gGmbH zu sein?

Hallo,

wer kann mir erklären, was es bedeutet, wenn ein Unternehmen eine gGmbH ist im Vergleich zur einer GmbH? Das kleine g steht dabei für gemeinnützig. Aber wo genau, oder was genau ist oder solle gemeinnützig sein. Ich kenne ein solches unternehmen, welches aber genau so wie andere Unternehmen Gewinne erwirtschaftet und sehe den Unterschied nicht.

Danke für eure Mühe Gruß Anna

Hallo,

auf Wikipedia wirds erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzige_GmbH

Grüße
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wer kann mir erklären, was es bedeutet, wenn ein Unternehmen
eine gGmbH ist im Vergleich zur einer GmbH? Das kleine g steht
dabei für gemeinnützig. Aber wo genau, oder was genau ist oder
solle gemeinnützig sein. Ich kenne ein solches unternehmen,
welches aber genau so wie andere Unternehmen Gewinne
erwirtschaftet und sehe den Unterschied nicht.

ich möchte den verlinkten Wikipedia-Text noch um eine Passage ergänzen, die ich dort vermißt habe (vielleicht auch nur überlesen):
Gemeinnützig heißt (u.a.), daß der Geschäftszweck ohne offenkundige Gewinnerzielungsabsicht augeübt wird.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

Gemeinnützig heißt (u.a.), daß der Geschäftszweck ohne
offenkundige Gewinnerzielungsabsicht
augeübt wird.

Bisher glaubte ich (glauben => nicht wissen), daß durchaus Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann, ausgeschütteter Gewinn aber gemeinnützigen Zwecken zukommt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Gemeinnützig heißt (u.a.), daß der Geschäftszweck ohne
offenkundige Gewinnerzielungsabsicht
augeübt wird.

Bisher glaubte ich (glauben => nicht wissen), daß durchaus
Gewinnerzielungsabsicht vorliegen kann, ausgeschütteter Gewinn
aber gemeinnützigen Zwecken zukommt.

das ist nun ein Spezialfall, den ich nicht kenne. Die genannte Formulierung fällt allerdings immer, wenn ich mit entsprechenden Gesellschaften aus dem Gesundheits- und Sozialsektor zu tun habe. Bisher hatte ich keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage der - zugegebenermaßen selbsternannten - Experten.

Natürlich muß auch eine gGmbH Gewinne erzielen, aber der Zweck der Gesellschaft darf m.W. eben nicht darauf ausgerichtet sein. Wie das im Fall einer gemeinnützigen Gewinnerzielung (im Sinne einer Ausschüttung für gemeinnützige Zwecke) aussieht, weiß ich nicht.

Gruß,
Christian

Geimennutz ist in der Abgabenordnung definiert
Hi !

§ 52 AO definiert folgendes:

"§ 52 Gemeinnützige Zwecke

(1) 1Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. 2Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. 3Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen insbesondere:

die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,

die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports. 2Schach gilt als Sport,

die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind,

die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports."

Neben diesem reinen Paragrafen gibt es noch hunderte von Seiten der Verwaltung, der Gerichte und von steuerlichen Experten zu diesem Thema.

BARUL76

Hallo,

ein Mordmerkmal ist Heimtücke. Das Wort an sich hilft aber bei der Entscheidungsfindung nicht weiter, es fehlt eine Interpretation. Im Laufe der Jahre wurde von der Rechtsprechung entwickelt, daß Heimtücke bedeutet, daß das Opfer arg- und wehrlos war.

Insofern hilft der zitierte Paragraph bei unserem kleinen Problemchen nicht weiter.

Neben diesem reinen Paragrafen gibt es noch hunderte von
Seiten der Verwaltung, der Gerichte und von steuerlichen
Experten zu diesem Thema.

Genau.

Gruß,
Christian

fertige Lösung vs. Ansatzpunkte für eine Lösung
Hi !

Insofern hilft der zitierte Paragraph bei unserem kleinen
Problemchen nicht weiter.

Neben diesem reinen Paragrafen gibt es noch hunderte von
Seiten der Verwaltung, der Gerichte und von steuerlichen
Experten zu diesem Thema.

Er hilft nicht, das Problem bis in seine kleinsten Einzelheiten zu zerlegen. Er ist aber sicherlich als Ausgangsbasis für die weitere Rechereche unverzichtbar. Denn in allen Kommentaren zur Abgabenordnung finden sich Hinweise darauf, wie der § zu Interpretieren ist. Diese Hinweise bestehen, wie ich oben schon sagte, zum Teil aus:

  • Schreiben der Finanzbehörden (Bundesfinanzministerium, Landesfinanzministerien, Oberfinanzdirektionen)
  • Urteilen (Bundesfinanzhof, Finanzgerichte)
  • Meinungen (Kommentare), die sich auf der Grundlage der beiden vorgenannten Quellen ableiten.

BARUL76

Hallo,

nicht, das Problem bis in seine kleinsten
Einzelheiten zu zerlegen.

wer macht das denn?

Gruß,
Christian