ich schreibe gerade an einer rechtswissenschaftlichen Arbeit und bin auf eine Quellenangabe gestoßen, in der auf einen Autor in „FG BVerfG II, Seite …“ verwiesen wird. Römisch zwei wird wohl für Band 2 einer Buchreihe stehen, für was aber steht das Kürzel „FG BVerfG“.
stell Deine Frage mal im Rechtsbrett. BVerfG ist das Bundesverfassungsgericht, und offensichtlich gibt es ein(e(n)) mindestens zweibändige(s,n) FG zum 25-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Was das allerdings ist (Fragen-Gatalog? Feier-Gabe? Fach-Gesetz?), hab ich nicht rausfinden können. Die Juristen könnten’s aber wissen.
also jede Menge Literaturangaben. Ich hab dann mal versucht, FG Bundesverfassungsgericht 1976 zu googeln, weil das ja die Jahreszahl ist, die bei der Literaturangabe immer steht, und fand im dritten Link den Hinweis „FG z. 25 jähr. Bestehen des BVerfG 1976, Bd. I, S. 569 ff.“, was mich zu dem Schluss führte, welchen ich dem UP bereits mitteilte.
Ich glaube jedenfalls nicht, dass das Bundesverfassungsgericht ein eigenes Finanzgericht besitzt, welches seine Beschlüsse auch noch als mehrbändiges Werk zum 25-jährigen Bestehen veröffentlicht.
Wie das stimmt, was du da anmerkst!!!, lieber Immo,
Ich glaube jedenfalls nicht, dass das Bundesverfassungsgericht
ein eigenes Finanzgericht besitzt, welches seine Beschlüsse
auch noch als mehrbändiges Werk zum 25-jährigen Bestehen
veröffentlicht.
Ich dachte eher an Finanzgerichtsurteile, die an BVerfG. weitergeleitet wurden - zumindest hab’ ich einige Beiträge so verstanden - aber, wie sich zeigt, was ich versteh’. muss ja noch lang nicht stimmen…*lach*
Ich glaube aber (hoffe zumindest…*g*), mittlerweile hab’ ich’s:
FG Festgabe; s. bezüglich Festgaben u. ä. allgemein auch unter FS