Moin,
eine Frage zu einen Eintrag einer Firma in einem Handelsregister hätte ich mal:
Mit Datum 2010 steht da unter der Registernummer HRB 1234567 beim Amtsgericht Abc die Eintragung, dass „Firma GmbH“ wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgelöst sei.
Aber:
mit Datum 2015 steht da unter derselben Registernummer HRB 1234567 beim selben Amtsgericht Abc die Eintragung, dass „Firma GmbH“ z.B. die Prokura neu geregelt hat (oder was anderes, eben ein regulärer Eintrag).
Was bedeutet das? Aufgelöst heißt ja wohl aufgelöst. Oder kann man das irgendwie rückgängig machen? Müsste es wenn dann nicht dazu auch einen Eintrag geben? Werden Registernummer von früheren Unternehmen neu vergeben oder handelt es sich bei meinem Beispiel um DIESELBE Firma?
Als Auflösung wird derjenige Vorgang bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer werbenden Tätigkeit in die Phase der Abwicklung ihrer Geschäfte zwecks Beendigung ihrer Existenz eintritt.
Durch die Auflösung wird weder die Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit der GmbH vernichtet. Trotz Auflösung bleibt die Gesellschaft – zum Beispiel in einem Prozess – parteifähig. Die Firma bleibt im Fall der Auflösung erhalten, jedoch ist ihr ein Zusatz wie „i. L.“ oder „i. Abw.“ beizufügen, der auf die Abwicklung hindeutet.
Und aus §60 GmbHG:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:
(…)
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen;
aber es gibt eines für „Wirtschaftswissenschaften“.
Ergänzend zur völlig richtigen Antwort von X-Strom:
Vielleicht hilft es, sich die Definition einer Gesellschaft näher anzusehen:
Eine Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftsrechtes ist eine mittels Gesellschaftsvertrag meist auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur gemeinsamen Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.
Und genau dieses hat sich mit dem Insolvenzverfahren erledigt. Dennoch muß die Gesellschaft natürlich handlungsfähig bleiben, d.h. Mitarbeiter bezahlen und ggfs. entlassen, Verträge kündigen usw. und dafür braucht sie vertretungsberechtigte Personen - daher die Änderung bei der Prokuristen.